Hallo Frau Bader, Sie schrieben zu einer anderen Fragestellung dass es besser ist Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten, statt nur Teilzeit. Warum ist das so?
Ich habe Elternzeit bis Ende Januar, würde dann bis einschließlich Juli TZ arbeiten, ab August dann wieder voll. Wäre es demnach sinnvoll die Elternzeit bis Ende Juli zu verlängern wenn ich bis dahin nur TZ arbeiten will? Vielen Dank!
von
Kornblume2016
am 25.09.2017, 13:04
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
wegen des Kündigungschutzes.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2017
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Während der Elternzeit bist Du halt nicht kündbar, außerdem hast Du danach wieder den Anspruch auf den Vollzeitvertrag. Und wenn Du wieder schwanger wirst auch Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld.
Aber wenn der Arbeitgeber Dir SCHRIFTLICH bestätigt, daß der Teilzeit-Vertrag nur auf die Monate Februar bis Juli beschränkt bleibt und danach automatisch wieder ein Vollzeitvertrag wird, Du keine Angst vor Kündigung hast und nicht vorhast, vor Juli wieder schwanger zu werden, könntest Du Dir die restliche Elternzeit natürlich auch aufheben.
von
Strudelteigteilchen
am 25.09.2017, 14:20
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Aber Mutterschaftsgeld berechnet sich doch aus den drei Monaten bevor man in Mutterschutz geht, oder? Oder meintest du jetzt das Elterngeld?
von
Kornblume2016
am 25.09.2017, 16:16