Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zum Thema Elternzeit, Erziehungszeit und dem Zusammenhang mit Rentenpunkten. Wir haben 2 Kinder geboren Januar 2015 und Oktober 2016. Bei beiden Kindern haben mein Mann und ich jeweils 7 Monate Elternzeit genommen und dazwischen Vollzeit gearbeitet. Nun möchte, wenn die Elternzeit zu Ende November diesen Jahres abläuft, mein Mann von 40 auf 30 Stunden reduzieren, was im Einvernehmen mit seinem Arbeitgeber stattfindet. Nun stellt sich die Frage, ob er sinnvollerweise einen "normalen" Teilzeitvertrag aufnehmen sollte oder weitere Elternzeit beantragen (12 Monate für das ältere und 24 Monate für das jüngere Kind?). Den Plan, die Stunden in absehbarer Zeit wieder aufzustocken gibt es aktuell nicht und es bestehen auch keine Bedenken, dass es Probleme geben könnte den Vertrag bei Bedarf wieder in einen Vollzeitvertrag umzuwandeln. Was gäbe es denn diesbezüglich noch zu beachten? Ich habe es so verstanden, dass er Erziehungszeiten beantragen könnte zur Erlangung von Rentenpunkten. Sind diese Zeiten davon abhängig, dass die Teilzeit während der Elternzeit stattfindet? Es wäre super, wenn Sie uns hier weiterhelfen könnten. Herzlichen Dank und viele Grüße, Kuhna
von Kuhna am 14.09.2017, 18:12