Guten Tag Frau Bader, ich wüsste gerne, wie es sich mit der Stundenanzahl bei Teilzeitarbeit in Elternzeit verhält, wenn man einen Teilzeitarbeitsvertrag hat. Kann man die volle Wochenstundenanzahl gem. Teilzeitarbeitsvertrag arbeiten (sofern diese zwischen 15-30 Stunden) liegt, oder muss man weniger Stunden arbeiten? Konkreter Fall: Unbefristeter Arbeitsvertrag über 25 Std./Woche in einem Familienbetrieb mit mehr als 25 Mitarbeitern (Familienangehörige der Firmeninhaber schon abgezogen). Nun schwanger mit 2.Kind. Zu Beginn des vorgeburtlichen Mutterschutzes 11 1/2 Monate beschäftigt, also Probezeit längst vorbei. Das Problem ist: Kind 2 hat ET im Mai 2017, Kitastart ist immer erst nach den Sommerferien - also August 2018. Anmeldefrist Kita Februar 2018, Rückmeldungen der Kitas erst Anfang Mai 2018. Im Gespräch sind leider Änderungen der Öffnungszeiten aller Kitas am Wohnort. Kind 1 hat bereits Krippenplatz seit 09/2015, ab 07/17 Kindergartenplatz. Es wird fast unmöglich Kind 2 in derselben Kita wie Kind 1 unterzubringen wg. Platzmangel in der gesamten Wohnortgemeinde. Daher kann es sein, dass 25 Std/Woche zeitlich nicht mehr möglich sind. Man muss sich ja für die ersten 2 Lebensjahre festlegen? Es stellt sich die Frage, ob man 2 Jahre Elternzeit beantragen kann, mit Teilzeit in Elternzeit (ab 13. oder 17. Lebensmonat) über dieselbe Stundenanzahl, die im Teilzeitarbeitsvertrag steht oder nur über weniger z.B. 20 Std/Woche? Teilzeit in Elternzeit kann der Arbeitgeber bei Teilzeitarbeitvertrag nicht verweigern, oder? Liebe Grüße Bianca
von Bianca197 am 21.04.2017, 09:38