Dass der Ag die Tätigkeitsgruppe nicht zurückstufen darf,haben Sie mir ja bereits beantwortet. Müsste dies im Arbeitsvertrag festgelegt sein oder reichen hier die vorherigen Gehaltsabrechnungen? Denn anhand dieser sieht man ja auch,dass ich höhergestuft war. Damals war ich in der Tätigkeitsgruppe IV (war die höchste Stufe), nun sind es mittlerweile insgesamt 6 Tätigkeitsgruppen,die es geben würde. Würden mir die Zulagen, die ich vorher hatte, auch noch zustehen?
von melipi am 17.12.2014, 00:00