Frage: Süßigkeiten an Supermarktkasse

Sehr geehrte Frau Bader, habe von einem Bekannten gehört (er ist Vater von drei Kindern), dass es gesetzlich geregelt sei, dass man bei Kindern unter 7 Jahre nicht bezahlen muss, wenn sie z.B. Süßigkeiten oder andere Packungen... an der Kasse/im Supermarkt aufreißen - ist das so richtig und welches Gesetz regelt das? Finde es grundsätzlich aber einfach auch für die Kinder sehr frustrierend, wenn man ihnen alles aus der Hand nehmen/verbieten, immer Nein sagen muss - meine Tochter ist 2 und eben sehr neugierig. Erkläre ihr zwar, dass wir die Sachen nicht einfach mitnehmen können, nicht alles kaufen wollen etc., aber ob sie das schon so versteht - dass sie manches in den kleinen Einkaufswagen packen darf, anderes (das ihr gefällt...) aber nicht? Gerade an der Kasse, wo man länger warten muss, ist das eben schwierig - sie schreit zwar nicht, aber finde es einfach sehr enttäuschend für sie. Muss man das eigentlich so hinnehmen? Gibt noch nicht sehr viele süßigkeitenfreie Kassen, leider! Vielen Dank und viele Grüße Skyla

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 16:59



Antwort auf: Süßigkeiten an Supermarktkasse

Hallo, Kinder unter 7 sind nicht deliktsfähig, d.h., sie haften nicht für Schäden. Wenn überhaupt, haften die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Dies kommt auf den Einzelfall an. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2008



Antwort auf: Süßigkeiten an Supermarktkasse

Hi... grundsätzlich kann ich Dich verstehen. Bin selbst Mutter eines 4 jährigen, aber ich muß sagen, er hat von Anfang an ein Nein verstanden, wenn es nix gab... OK, zugegeben wir hatten auch unsere Schreianfälle aber ich habe das Kind ignoriert und bin dann mit Ihm nach Hause.... Ehrlich er fragt zwar, aber wenn wir nein sagen, dann ist das OK für Ihn... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 26.03.2008, 17:42