Hallo Frau Bader, ich bin Teilzeit angestellt in einer Grundschule, nun wurde durch den Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot mit Kindern bis zum Ende der Schwangerschaft ausgesprochen. Mein Arbeitgeber wird mir in dieser Zeit eine anderweitige Arbeit zuweisen, diese beläuft sich aber täglich auf etwa 1,5 Stunden weniger. Mehr kann er mir aus organisatorischen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Wie sieht nun die Stundenabrechnung aus? Muss ich wirklich für den gesamten Zeitraum die Minusstunden aufschreiben oder kann ich meine normale Stundenzahl aufschreiben, da er mir ja nun nicht mehr Stunden zur Verfügung stellen kann? Vielen Dank schon mal vorab Sonja
von Pippilotta211 am 28.01.2015, 12:28