Frage: Hartz 4 Zuschuss

Hallo Ich hab mal ne Frage: ich bekomme in 5 Monaten mein 2. Kind, bin aber derzeit in Elternzeit. Der KV vom 2. Kind und ich haben beschlossen, weil wir kein gutes Verhältnis haben, er das Kind nicht sieht und dafür aber auch kein Unterhalt bezahlt ( SS war ungeplant, aber ich liebe das Kind) So nun muss ich ja für die 2. Elternzeit Hartz 4 Zuschuss beantragen und dort kann man ja angeben, dass kein Unterhalt gefordert wurde. => geht das oder hab ich dann Nachteile beim Zuschuss? Er ist sowieso arbeitslos im Moment und hat auch schon Schulden. Könnte also sowieso nicht viel holen. Danke für die Antwort. Lg

von Sweetmia1 am 18.10.2014, 18:58



Antwort auf: Hartz 4 Zuschuss

Hallo, der Staat wird prüfen, ob er leistungsfähig ist u dann Unterhalzsvorschuss zahlen - den kanne r sich ggf. später zurückholen. Ein Verzicht und dann H IV in Anspruch nehmen geht nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.10.2014



Antwort auf: Hartz 4 Zuschuss

Meines Wissens nach kannst du bei Hartz4 auf den Unterhalt nicht verzichten, der steht dem Kind zu. Udn wird dementsprechend dann beim hartz4-satz abgezogen. warum sollte die Allgemeinheit dafür zahlen? Kann der Vater nicht zahlen, notfalls Unterhaltsvorschuß beantragen. Schau mal hier: http://www.hartziv.org/unterhaltsvorschuss-bei-hartz-4.html Du wirst also IMO nicht drumherumkommen.

Mitglied inaktiv - 18.10.2014, 20:25



Antwort auf: Hartz 4 Zuschuss

Mal salopp gesagt: Du kannst es Dir doch gar nicht leisten auf seinen Unterhalt zu verzichten. Du kannst jetzt schon nicht alleine für Euch aufkommen. Angeben, Vorschuss beantragen. Hätte er eben verhüten müssen. Du auch, aber Du trägst die Konsequenzen ja.

von Sternenschnuppe am 18.10.2014, 23:43



Antwort auf: Hartz 4 Zuschuss

Stell Dir mal vor, Du gehst mit Deinem Freund essen. Beim Nachtisch streitet Ihr Euch und Dein Freund sagt: "Ich bin sauer und habe keine Lust mehr, mein Essen zu bezahlen!" Daraufhin sagst Du: "Ach, macht nix, das Paar am Nachbartisch zahlt dann halt!" Wie, meinst Du, reagiert da das Paar vom Nachbartisch?

von Strudelteigteilchen am 19.10.2014, 00:33



Antwort auf: Hartz 4 Zuschuss

hi, "und dort kann man ja angeben, dass kein Unterhalt gefordert wurde. "..auch wenn du es angibst, das JC kommt dann ganz sicher auf deinen Ex zu. Auf Kosten der Allgemeinheit darfst du nicht auf Unterhalt verzichten. Und ich sehe auch nicht ein, wieso ich als arbeitende ae-Mutter mit 3 Kindern indirekt eure privaten Absprachen finanzieren sollte. floe

von la-floe am 19.10.2014, 10:02



Antwort auf: Hartz 4 Zuschuss

Sehr anschaulich, Ihr Beispiel :-)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.10.2014



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