ich habe post vom sozialamt erhalten und werde gebeten, meine einkünfte offenzulegen. da die mutter meines kindes(2) sozialhilfe beantragt hat, will sich das amt nun scheinbar geld von mir holen. ich bezahle regelmäßig unterhalt für mein kind und weiß, daß ich auch betreuungsunterhalt für meine ex bezahlen müßte, den sie ja aber gar nicht einfordert bzw einklagt. (ihre aussage:ich würde niemals den vater meines kindes, das ihn sehr liebt,verklagen,solange er weiter regelmäßig für es aufkommt und es besucht). 1)meiner meinung nach bin ich zwar dem jugendamt gegenüber, nicht aber nem sozialamt zur offenlegung meiner einkünfte verpflichtet. 2) meiner meinung nach bin ich zu kindesunterhalt und wenn gefordert, betreuungsunterhalt verpflichtet, nicht aber zu forderungen irgendwelcher art von einem sozialamt. wie sehen sie das, frau bader? danke für die antwort im voraus, timmy25
Mitglied inaktiv - 31.07.2005, 18:14