Frage: sozialamt

ich habe post vom sozialamt erhalten und werde gebeten, meine einkünfte offenzulegen. da die mutter meines kindes(2) sozialhilfe beantragt hat, will sich das amt nun scheinbar geld von mir holen. ich bezahle regelmäßig unterhalt für mein kind und weiß, daß ich auch betreuungsunterhalt für meine ex bezahlen müßte, den sie ja aber gar nicht einfordert bzw einklagt. (ihre aussage:ich würde niemals den vater meines kindes, das ihn sehr liebt,verklagen,solange er weiter regelmäßig für es aufkommt und es besucht). 1)meiner meinung nach bin ich zwar dem jugendamt gegenüber, nicht aber nem sozialamt zur offenlegung meiner einkünfte verpflichtet. 2) meiner meinung nach bin ich zu kindesunterhalt und wenn gefordert, betreuungsunterhalt verpflichtet, nicht aber zu forderungen irgendwelcher art von einem sozialamt. wie sehen sie das, frau bader? danke für die antwort im voraus, timmy25

Mitglied inaktiv - 31.07.2005, 18:14



Antwort auf: sozialamt

Hallo, Sie sind beiden (der Mutter bis zum 3. Lj des Kindes) gegenüber verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Wenn das JA/ Sozialamt für Sie in Vorleistung tritt hat es einen Rückforderungsanspruch Ihnen gegenüber. Deshalb darf es die Auskunft verlangen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2005



Antwort auf: sozialamt

Hallo ! Du hast ja schon geschrieben daß Du Deiner Ex zum Unterhalt verpflichtet bist. Da Du vorranggig vor dem Sozialamt unterhaltspflichtig bist prüfen die natürlich erstmal ob Du Unterhalt für Deine Ex zahlen könntest ! Erst wenn Du von Deinem Einkommen her nicht in der Lage bist zu zahlen springt das Sozialamt ein ! Wenn Du zahlen könntest wird das Sozialamt Deine Ex dazu verpflichten den Unterhalt von Dir einzufordern ! Du bist also in diesem Fall dazu verpflichtet Dein Einkommen offenzulegen ! LG Julia

Mitglied inaktiv - 31.07.2005, 21:02