Hallo Frau Bader
Danke erstmal für die Antwort. Für mich ist Diese aber noch nicht so ganz verständlich. Heißt das ich bekomme dann bis zur zweiten Geburt bzw. Mutterschutz mein altes Gehalt und daraufhin wieder Elterngeld??
Danke im Voraus
LG
Susann
von
Susann123
am 02.04.2013, 13:06
Antwort auf:
Schwangerschaft und BV
Hallo,
Sie bekommen das was Sie bekämen, wenn kein BV bestünde und Sie arbeiten würden.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Schwangerschaft und BV
Ja, bekommst Du, hatte ich auch und ich hatte 3 Jahre Elternzeit beim ersten.
Du hattest nur ein Jahr Elternzeit genommen ? Dann wird sogar Dein Elterngeld identisch sein, da Du keine Leermonate hast.
+ Geschwisterbonus von 10% des Elterngeldes bis das erste Kind 3 ist.
Einzige Ausnahme : Es gibt schon eine schriftliche Vereinbarung über weniger Stunden, dann wird nur das ersetzt im BV. Wenn es diese noch nicht gibt wird es der alte Vollzeitlohn.
von
Sternenschnuppe
am 02.04.2013, 13:10