Schwangerschaft melden und Gefährdungsbeurteilung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerschaft melden und Gefährdungsbeurteilung

Hallo Frau Bader, Ich bin in der ssw 13+3. Ich arbeite als Ärztin in einer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis und mache dort derzeit meine Weiterbildung zur Allgemeinmedizinerin. Ich bin also angestellt. Ich habe meinem Arbeitgeber bereits in der ssw 5+4 von meiner Schwangerschaft erzählt. Zum einen, damit er langfristig planen kann, zum anderen aber auch, da ich dort täglich Blut abnehme, Infusion lege, potentiell infektiöse Patienten behandle, infizierte Wunden versorge... Heute habe ich erfahren, dass mein Chef meine Schwangerschaft immer noch nicht gemeldet hat und auch nicht vorhat das zu tun. Ebenso hält er eine Gefahrenbeurteilung für völlig übertrieben. Meine Frage an Sie: darf er das? Und wie kann ich mich zur Wehr setzen? Mein erstes Kind ist sechs Wochen vor ET verstorben, weil ich mir in der Klinik damals eine CMV Infektion geholt habe. Ich war monatelang in Psychotherapie, bis ich das einigermaßen verarbeitet habe. Es wird meinen Mann und mich unser Leben lang belasten. Ich denke es ist verständlich, dass ich so ein Drama dieses mal unbedingt vermeiden will! Vielen Dank!

von Babyboom86 am 20.07.2017, 16:13



Antwort auf: Schwangerschaft melden und Gefährdungsbeurteilung

Hallo, Wenden Sie sich schnellstens an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.07.2017



Antwort auf: Schwangerschaft melden und Gefährdungsbeurteilung

Hoffentlich hat die BG damals den Vorfall aufgearbeitet und die Verantwortlichen zu Rechenschaft gezogen? Wenn du dich an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz wendest, wird der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkommen. Zur Gefährdungsbeurteilung gehört in dem Bereich ein Betriebsarztbesuch zur Ermittlung von Immunitäten und ein daraus folgendes Gutachten. Den Rest kann der Chef mit dir zusammen durchgehen. Blutabnahme, Injektionen und Infusionen legen sind wegen der Gefahr von Nadelstichverletzungen nicht mehr möglich. Wenn es dich interessiert, es gibt von den Behörden Merkblätter wie z.B. "Werdende Mütter im ambulanten Gesundheitswesen" oder auch den "Leitfaden Krankenhaus" der erklärt, wie die Gefährdungsbeurteilung zu machen ist. Wahrscheinlich ist, dass du einen Teil der Tätigkeit nicht mehr ausübst, unschädliche Tätigkeiten musst du allerdings ausüben.

Mitglied inaktiv - 20.07.2017, 16:35



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