Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch bis zum 1.7.15 in Elternzeit mit meiner Tochter Nun bin ich wieder schwanger. In der ersten Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot. (Kita unter drei jährige) Nun würde ich ja ab juli direkt von der Elternzeit in ein BV wechseln. Habe ich trotzdem Anspruch auf mein Gehalt auch wenn ich gar nicht wieder arbeiten konnte vor der zweiten Schwangerschaft? Es wäre sonst sehr knapp finanziell wenn ich während der ganzen Schwangerschaft kein Gehalt bekommen würde. Vielen Dank für Ihre Antwort!
von milkarosa am 25.04.2015, 12:37