sehr geerte frau bader ,
ich bin mit meine frau verheiratet ,und jetzt meine frau schwange von andrem .
die frage ist wenn das kind geboren ist würde ich als vater geneomen ?
und kann ich trozdem die sorgerecht bekomen ? obwohl das kind nicht meine .
und wenn meine frau geht zum gericht und sagt das ich nicht der vater das kind ......habe ich recht trozdem das ich die vaterschaft bekome ?
vielen dank für die antwort
von
Fady
am 04.05.2016, 21:52
Antwort auf:
schwanger von anderm
Solange die Ehe besteht BIST Du der rechtliche Vater.
Mutter und echter Vater können das aber anfechten.
Was ist denn mit dem echten Vater ? Will er das Kind ? Willst Du die Frau noch und sie dich ?
Du musst dann auch bezahlen für ein Kind dass nicht Deins ist.
von
Sternenschnuppe
am 04.05.2016, 22:08
Antwort auf:
schwanger von anderm
Und wenn du morgen nochmal fragst, ändert das auch nichts...
von
Tini_79
am 04.05.2016, 22:15