Hallo guten Tag,
Ich bin bis März 2017 in der Elternzeit (1 Jahr). Am ersten Geburtstag meiner Tochter habe ich meinen ersten Arbeitstag. 6 Wochen vorher muss ich mich bei meinem Arbeitgeber melden. Ich bin wieder schwanger :) 6. Schwangerschaftswoche.
Wann muss ich die Schwangerschaft dem AG mitteilen? Kann er mir den Arbeitsbeginn nach der Elternzeit verweigern weil ich schwanger bin? Oder kündigen?
Wie berechnet sich das Elterngeld fürs zweite Kind?
Lieben Dank.
von
Gando
am 21.10.2016, 13:42
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Hallo,
nein, alles gut. Wegen der Schwnabgerschaft besteht Kü-Schutz.Sie sollten es ihm zeitnah mitteilen - es passiert aber nichts, wenn Sie es nicht tun. Nur halt so zeitig, dass er planen kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.10.2016
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit
Die Schwangerschaft muss man nicht, soll man aber so bald man es weiß, dem Arbeitgeber mitteilen. § 5 Abs 1 MuSchG.
Er kann nicht den Arbeitsbeginn nach der Elternzeit verweigern, aber er kann frühestens 4 Monate nach der Geburt kündigen. Wenn du neue Elternzeit nimmst, dann kann er nach Ablauf der zweiten Elternzeit kündigen.
Mitglied inaktiv - 21.10.2016, 14:06