schwanger in der Elternzeit wird mein minijob an das neue Elterngeld angerechn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: schwanger in der Elternzeit wird mein minijob an das neue Elterngeld angerechn

Hallo Fr. Bader, Mein Erates kind ist 03.2012 geb. habe Elternzeit auf 3. jahre. und Arbeite in einem Minijob wieder seit 01.2013. Jetzt bin ich wider schwanger. Wird mir der Minijob zum Elterngeld für mein zweites kind angerechnet oder bekomme ich nur die 300Euro? Lg ;-)

von Schlumpf 2 am 23.04.2014, 12:54



Antwort auf: schwanger in der Elternzeit wird mein minijob an das neue Elterngeld angerechn

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



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