Frage: Schwanger in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Im November endet meine 3.jährige Elternzeit. Ich hatte mit meinem AG gesprochen da wir nur einen halbtagsplatz für unseren Sohn haben und ich daher leider zeitlich keinen Posten annehmen kann. Nun bin ich in der 5ssw ( noch recht früh) aber ich weiß leider nicht wie jetzt verfahren wird, da ich ja wie vorher besprochen keinen Arbeitsplatz wahrnehmen kann anhand des Kitaplatzes meines Sohnes.

von Pierina am 26.08.2016, 13:45



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Hallo, andersherum wird ein Schuh drauss. Sie haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Ansonsten müssen Sie arbeiten - oder selber kündigen (mit Sperre). Ihr Ag darf Ihnen wegen der Schwangerschaft gar nicht kündigen Liebe GRüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2016



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Also hast Du gekündigt?

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 13:50



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Nein mein Arbeitgeber würde mich zum Ende der Elternzeit kündigen.

von Pierina am 26.08.2016, 13:55



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Du musst kündigen und die Konsequenzen tragen. Sperre beim Arbeitsamt. Da Du den Vertrag nicht einhalten willst. Das Arbeitsamt wird sonst verlangen dass Du Kündigungsschutzklage erreichst. Gekündigt werden kann Dir auch erst am ersten Arbeitstag mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Wie lange hast Du denn Betreuung und wieso geht keine Teilzeit?

von Sternenschnuppe am 26.08.2016, 14:15



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Wir hatten Teilzeit in Erwägung gezogen sind alle möglichen Posten durchgegangen die sie mir anbieten können. Ich bin bei einem Sicherheitsunternehmen angestellt, dort beginnt die Arbeitszeit um 6 Uhr morgens ich kann meinen Sohn frühstens um 7 Uhr in die kita bringen und um 12 Uhr muss er abgeholt werden, ich habe leider niemanden in der Nähe der ihn abholen könnte oder ähnliches. Arbeitsplätze sind mit Ca.30-45 Minuten Autofahrt verbunden. Daher hatte man sich letztendlich auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber entschieden

von Pierina am 26.08.2016, 14:19



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Das wird wie oben gesagt nicht gehen. Er darf Dich rechtlich erst kündigen am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit und muss dann die Frist einhalten. Da Du den Job nicht ausführen kannst musst Du kündigen. Beide Varianten bedeuten eine Sperre beim ALG1 von drei Monate. ( da musst Du auch die Krankenkasse selbst bezahlen ) Die Problematik der Schichten ist ja nicht neu, warum ist er nur bis 12 betreut? Einige Tagesmütter nehmen auch ganz früh und bringen die Kinder in den Kindergarten. Oder der Vater macht das am Morgen. Bist Du verheiratet? Alternativ rasch einen neuen Job suchen bevor Du finanzielle Probleme bekommst.

von Sternenschnuppe am 26.08.2016, 15:11



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Einen Vollzeit Kitaplatz haben wir leider nicht bekommen ist zunehmend schwer. Ja ich bin verheiratet und mein Mann arbeitet jeden Tag von 6-15 Uhr. Aber vielen Dank für die vielen Antworten dann werde ich mal einiges in die Wege leiten

von Pierina am 26.08.2016, 15:20



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Mein Rat, nutz die Zeit bis dahin dir einen neuen Job zu suchen. Ist ja noch etwas Zeit. Einmal wegen Ende EZ, zweitens bis man die Schwangerschaft sieht. Und dann spreche mit deinem jetzigen AG wegen eines Aufhebungsvertrages wenn Du was neues hast. Oder wende dich an das JA wegen einer Randzeitenbetreuung. In manchen Gemeinden wird die gestellt in solchen Fällen oder sie können jedenfalls Alternativen bieten. Alternativ halt einfach nur kündigen und als Hausfrau daheim bleiben. Mutterschutzgeld wird es keines geben und Elterngeld nur Mindestsatz.

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 15:34



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