Sehr geehrte Frau Baader, wie oben schon beschrieben, bin ich derzeit in Elternzeit meines 1. Kindes und wieder schwanger. Seit drei Monaten arbeite ich bei meinem AG Teilzeit in Elternzeit. Ich habe bereits in einer anderen Antwort von Ihnen gelesen, dass ich meine 1. Elternzeit vor Beginn des Mutterschutzes beenden soll, um das volle MuSchuG aus meinem Vollzeitjob zu erhalten. Nun meine Frage: Gilt dies auch, wenn die Teilzeitarbeit z.B. ca. einen Monat vor Beginn Mutterschutz endet (weil mein AG keine Arbeit mehr für micht hat?). Mein AG hat nur 10 Mitarbeiter (ich habe also keinen Anspruch auf TZ). Bekomme ich dann trotzdem das volle MuSchuG? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. Poca13
Mitglied inaktiv - 14.05.2013, 14:44