Frage: Schwanger bei neuem Arbeitgeber

Hallo, ich habe Ende Juli meine Ausbildung Zurich ZFA beendet. Nun habe ich die moglichkeit zum 15.8 zu bekomme. Kann ich den Unterschreiben und dann am nächsten Tag mein BV vom Arzt vorlegen? Was bekomme ich dann an Geld? Das Gehalt?

Mitglied inaktiv - 02.08.2015, 12:45



Antwort auf: Schwanger bei neuem Arbeitgeber

Hallo, Zürich? Wohnen Sie gar nicht in D? Dann gilt auch kein dt. Recht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2015



Antwort auf: Schwanger bei neuem Arbeitgeber

Wieso BV vom Arzt? Das muss doch der Arbeitgeber machen. Er könnte dir ja auch einen Arbeitsplatz am Empfang geben. http://www.zwp-online.info/de/zwpnews/wirtschaft-und-recht/recht/die-schwangere-angestellte-der-zahnarztpraxis

von Soie am 02.08.2015, 14:59



Antwort auf: Schwanger bei neuem Arbeitgeber

Da meine Schwangerschaft nicht so verläuft wie sie soll, darf ich nicht mehr arbeiten. Und das kommt dann vom FA

Mitglied inaktiv - 02.08.2015, 16:53



Antwort auf: Schwanger bei neuem Arbeitgeber

Unterschreiben in dem Wissen ein BV abzugeben kann der AG anfechten. Dir ist ja klar bei Unterschrift dass Du keinen Tag arbeiten wirst. Unterschreiben und dann ergibt sich nach einer Zeit ein BV ist anders.

von Sternenschnuppe am 02.08.2015, 17:28



Antwort auf: Schwanger bei neuem Arbeitgeber

Da du dann ja jetzt schon ein BV hast, würde ich auch sagen, das geht nicht. Zudem ist damit dann auch Arbeitslosengeld1 erledigt, da gesundheitlich. Heißt also für Dich Krankengeld. In wie weit sich das auf das Elterngeld auswirkt würde ich nachfragen.

Mitglied inaktiv - 02.08.2015, 19:02



Antwort auf: Schwanger bei neuem Arbeitgeber

Finde die Stelle nicht, aber bin recht sicher dass Frau Bader das vor ein paar Wochen in eine anderen Frage so antwortete. Eben weil es Vorsatz ist und sich nicht danach ergibt. Das BV gibt es ja auch schon anscheinend. Sowohl ALG1 als auch Krankengeld würden als 0€ zählen.

von Sternenschnuppe am 02.08.2015, 21:01



Antwort auf: Schwanger bei neuem Arbeitgeber

Krankengeld nicht unbedingt, da ja schwangerschaftsbedingt anscheinend. Muss dann halt entsprechend auch nachgewiesen werden.

Mitglied inaktiv - 02.08.2015, 21:22



Antwort auf: Schwanger bei neuem Arbeitgeber

Aber ohne Job? Kompliziert !

von Sternenschnuppe am 02.08.2015, 21:52



Antwort auf: Schwanger bei neuem Arbeitgeber

Sorry, da war die Autokorretur vom Handy aktiv :(

Mitglied inaktiv - 03.08.2015, 17:18



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