Frage: schwanger aus elternzeit

Hallo Frau Bader. Ich trete am 11.12.2015 aus der Elternzeit wieder in meinem job. Allerdings mit anderer stundenzahl. Wie sehe meine gehaltsgestaltung aus, wenn ich schwanger wäre. Die Schwangerschaft wäre noch in der Elternzeit (november) eingetreten. Ich gehe kurzfristig arbeiten und bekomme dann ein beschäftigubgsverbot (medizinischer beruf)? Wäre dies der finanzielle supergau? Das Gehalt im Fall des Beschäftigungsverbot richtet sich doch nach den letzten 13 Wochen oder 3 Monaten VOR eintreten der Schwangerschaft. Diese hätte ich nicht. Gäbe es das Gehalt von vor der letzten Schwangerschaft und das Gehalt nach dem neu ausgehandelten nach elternzeit wegen Stundenänderung? Vielen Dank

von Lillisofia am 26.11.2015, 23:48



Antwort auf: schwanger aus elternzeit

Hallo, wenn Sie weniger arbeiten kriegen Sie anteilig den Lohn. Den kriegen Sie auch bei einem Beschäftigungsverbot weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2015



Antwort auf: schwanger aus elternzeit

Du bekommst das was Du auch verdienen würdest. Ist die Stundenänderung schriftlich ausgemacht?

von Sternenschnuppe am 27.11.2015, 07:28



Antwort auf: schwanger aus elternzeit

Ist schriftlich festgehalten. Da Ich jetzt nach der Elternzeit mehr arbeite als vorher kommt es mir zu gute . Also ist egal wann sie Schwangerschaft eingetreten ist. Das ist sehr beruhigend :)

von Lillisofia am 27.11.2015, 12:50



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