Hallo Frau Bader. Ich trete am 11.12.2015 aus der Elternzeit wieder in meinem job. Allerdings mit anderer stundenzahl. Wie sehe meine gehaltsgestaltung aus, wenn ich schwanger wäre. Die Schwangerschaft wäre noch in der Elternzeit (november) eingetreten. Ich gehe kurzfristig arbeiten und bekomme dann ein beschäftigubgsverbot (medizinischer beruf)? Wäre dies der finanzielle supergau? Das Gehalt im Fall des Beschäftigungsverbot richtet sich doch nach den letzten 13 Wochen oder 3 Monaten VOR eintreten der Schwangerschaft. Diese hätte ich nicht. Gäbe es das Gehalt von vor der letzten Schwangerschaft und das Gehalt nach dem neu ausgehandelten nach elternzeit wegen Stundenänderung? Vielen Dank
von Lillisofia am 26.11.2015, 23:48