Schriftliche Bestätigung Elternzeitende für Mutterschaftsgelderhalt nötig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schriftliche Bestätigung Elternzeitende für Mutterschaftsgelderhalt nötig?

Sehr geehrte Frau Bader, per Einschreiben habe ich meinem Arbeitgeber meine zweite Schwangerschaft und den Beginn des Mutterschutzes mitgeteilt. Zudem habe ich ihm mitgeteilt, dass ich meine aktuelle Elternzeit vorzeitig unterbreche, zum Beginn des Mutterschutzes beende und die verbleibende Elternzeit im Anschluss an die Elternzeit meines zweiten Kindes nehme. Zudem habe ich um eine Bestätigung über die Kenntnisnahme des Mutterschutzes und der restlichen Elternzeit gebeten. Mein Arbeitgeber hat mir zwei Formulare, eines über Schutzfristen und eines zum Antrag der Elternzeit zukommen lassen. Die Formulare sind nicht auf die Firma zurückzuführen. Ein Schreiben oder irgendetwas was auf meinen Arbeitgeber zurückzuführen wäre, war nicht im Umschlag. Nicht einmal ein Absender war auf dem Brief zu finden. Ich kenne meinen Arbeitgeber sehr gut und vermute, dass dieser sich vor den Zahlungen des Arbeitgeberanteiles zum Mutterschutz drücken will. Ohne eine Bestätigung hat er dann auch gute Chancen. Wie sollte ich nun vorgehen? Weitere Schreiben und Aufforderungen, die Unterbrechung der Elternzeit zu bestätigen (damit ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe), werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zukünftig ignoriert. Können Sie mir weiterhelfen und gegebenenfalls zuständige Stellen nennen, an die ich mich eventuell wenden kann? Vielen Dank und freundliche Grüße Madeleine

von Madeleine23 am 16.02.2017, 19:53



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung Elternzeitende für Mutterschaftsgelderhalt nötig?

Hallo, Sie haben das Schreiben doch mit Einschreiben geschickt und haben jetzt einen Nachweis, dass er es auch erhalten hat. Wenn er behauptet, etwas anderes erhalten zu haben, muss er nachweisen, was das gewesen sein soll. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2017



Antwort auf: Schriftliche Bestätigung Elternzeitende für Mutterschaftsgelderhalt nötig?

Du hast das Einschreiben (Quittung) und einen Rechtsanspruch auf Beendigung der Elternzeit zu Beginn Mutterschutzfrist. Die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschutzgeld bekommt der AG von der Krankenkasse rückerstattet. Ich würde mich zunächst an die Krankenkasse wenden. Wenn er tatsächlich nicht zahlen sollte, ist das vor dem Arbeitsgericht leicht einklagbar.

Mitglied inaktiv - 16.02.2017, 20:45



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeitende- welche Kündigungsfrist einhalten? Verhandlung mit AG?

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 29.10.2019. Einen Antrag auf TZ wird mein AG ( aus betrieblichen Gründen ablehnen). Dies hat er bereits 2x bei meinen Antrag auf TZ während der Elternzeit getan ( 2 Kinder). Da wir uns aller Vorrausicht nach nicht einig werden können- soll ich einfach kündigen? Ich habe noch Anspruch auf 30Tage Urlaub....


Elternzeitende kolidiert mit Eingewöhnung Kindergarten

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit läuft Anfang April 20 aus. Mein Kind geht Mitte April in den Kindergarten, und ich möchte eine langsame, stressfreie Eingewöhnung für mein Kind. Ich teilte meinem AG mit, dass ich voraussichtlich ab 15.6 (bei schneller Eingewöhnung, dann natürlich früher) wieder einsatzbereit bin. Was ist mit der Zeit ...


Elternzeitende und Resturlaub aus vorherigem Beschäftigungsverbot

Hallo Zusammen! Ich bin aktuell noch in Elternzeit und überlege, ob ich diese beende und wieder arbeiten gehe. Während der Schwangerschaft war ich im Beschäftigungsverbot und habe noch entsprechenden Resturlaub. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich diesen Resturlaub bis Ende des Jahres nehmen muss, aber ich habe hier schon mehrfach gele...


Mutterschaftsgeld Elternzeit und Minijob

Hallo Und zwar folgende Frage Ich befinde mich noch in Elternzeit seit der Geburt meiner ersten Tochter 2019. Seit etwa einem Jahr habe ich außerdem einen Minijob mit einem Nettoverdienst von 400€. Jetzt bin ich wieder schwanger und ab dem 14 Februar in Mutterschutz bekomme ich den dann Mutterschutzgeld sprich die 13€ von der Krankenka...


Mutterschaftsgeld Elternzeit und Minijob

Hallo Und zwar folgende Frage Ich befinde mich noch in Elternzeit seit der Geburt meiner ersten Tochter 2019. Seit etwa einem Jahr habe ich außerdem einen Minijob mit einem Nettoverdienst von 400€. Jetzt bin ich wieder schwanger und ab dem 14 Februar in Mutterschutz bekomme ich den dann Mutterschutzgeld sprich die 13€ von der Krankenka...


Elternzeitende Neue Stelle Arbeitslosengeld

Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit läuft im September aus und leider kann ich meine frühere Arbeitsstelle wegen langer Fahrtzeit nicht mehr nachgehen. Ab September kommt auch unsere Tochter (zweites Kind) in den Kindergarten. Ich müsste mir eine neue Stelle als Teilzeitkraft suchen. Es würde eh erst Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahre...


Elternzeitende

Hallo, Meine 3 Jährige Elternzeit läuft im September aus und leider kann ich meine frühere Arbeitsstelle wegen langer Fahrtzeit nicht mehr nachgehen. Ab September kommt auch unsere Tochter (zweites Kind) in den Kindergarten. Ich müsste mir eine neue Stelle als Teilzeitkraft suchen. Es würde eh erst Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahre...


Elternzeitende Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage zur Elternzeit und bin für Ihre Hilfe sehr dankbar. Ich würde gerne beim Arbeitgeber xy zum 1. Dezember 2022 eine neue Arbeitsstelle antreten. Meine Elternzeit bei Arbeitgeber Xx läuft bis zum 9. Oktober 2022. Dort wurde mir ab den 10. Oktober eine Stelle angeboten, die ich aber nicht antreten möchte. Je...


Mutterschutz 25 Tage nach Elternzeitende

Hallo Frau Bader, ich war bis 31.10.22 in Elternzeit, danach im BV und ab 25.11.22 in Mutterschutz. Das Mutterschutzgeld wird ja anhand vom Gehalt der letzten drei Monate berechnet. Zählen dabei die letzten drei Monate, also September, Oktober, November oder die letzten drei Monate in denen ich vor der Elternzeit Gehalt erhalten habe? Ich h...


Kündigung zum Elternzeitende wegen Umzug

Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in der Elternzeit und bekomme bis April Elterngeld. Aufgrund der Arbeit meines Mannes müssen wir in ein anderes Bundesland umziehen und daher kann ich meine berufliche Tätigkeit nicht fortsetzen. Kann ich noch bis April Elterngeld beziehen? Wann sollte ich meinen Arbeitgeber über meinen Umzug inf...