Hallo,
ich arbeite im Jugendamt. Wir haben regelmäßig Rufbereitschaften (Mo - Do jeweils von 16:00Uhr bis zum nächsten Morgen um 08:00Uhr und Freitags ab 12:00Uhr bis Montagmorgen 08:00Uhr). Im Falle eines Einsatzes kann es notwendig werden das man in den Außendienst fahren muss.
Meine Frage ist nun, ob ich die Rufbereitschaft auch während meiner Schwangerschaft ausüben muss.
von
Anitsirk
am 25.11.2015, 18:31
Antwort auf:
Rufbereitschaft im Jugendamt während der Schwangerschaft?
Hallo,
in der Schwangerschaft das man zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr nicht arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2015
Antwort auf:
Rufbereitschaft im Jugendamt während der Schwangerschaft?
Hallo,
in der Schwangerschaft gilt ganz klar ein Nachtarbeitsverbot. Also keine Rufbereitschaft in der Nacht.
Im öffentlichen Dienst in Hessen ist auch Mehrarbeit verboten - also keine Überstunden und jede Art der Bereitschaft.
Mitglied inaktiv - 26.11.2015, 09:01