Guten Abend, ich hab eine Frage und zwar heiraten wir am 09.06.2017. Somit fallen wir ja in die Steuerklasse 4 automatisch. Wir werden ca. mitte September unser Kind bekommen. Dann läuft mein Mutterschutz bis ca. mitte November. Danach erhalte ich Elterngeld ( das ich auf 2 Jahre aufteilen möchte). Jetzt ist meine Frage, wäre es möglich da ich ab Mitte November kein Gehalt mehr bekomme die Steuerklasse zu wechseln? Stichtag ist ja der 30.11.2017 oder wäre es besser erst ab Jan. 2018 zu wechseln? Mein Mann soll dann in die 3 und ich dann logischerweise in die 5. Da wir ja im Juni 2017 heiraten, zählt dies dann schon als ein St.Klassenwechsel (von 1 und die 4)? Man darf ja nur einmal im Jahr wechseln. Vielen Dank ;)
von Kathapiwa am 23.05.2017, 22:31