Rest-Urlaubsanspruch aus dem Jahr VOR der SS

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rest-Urlaubsanspruch aus dem Jahr VOR der SS

Hallo Frau Bader, ich muss nochmal auf mein Anliegen zurückkommen. Ich bin seit Juli 2016 in Mutterschutz/Elternzeit. Den Urlaub aus 2016 konnte ich nicht nehmen, weil ich schwangerschaftsbedingt erkrankt war. Ich hatte allerdings im Jahr 2016 noch Urlaubsansprüche aus 2015 (4 Tage), die bei uns immer erst zum 1.10. des Folgejahres verfallen. Das wäre der 1.10.2016, wo ich dann aber bereits in EZ war. Mein AG sagt nun, dass mir zwar noch der Urlaub aus 2016 zusteht, aber nicht mehr der aus 2015. Sie sagten, dass dies in § 17 II BEEG geregelt ist. Mein AG meint aber, dies bezieht sich nur auf den laufenden Urlaub vor dem Mutterschutz/Elternzeit - also den Urlaub aus 2016, bezieht. Der Urlaub aus 2015 sei damit nicht gemeint. Mein AG besteht darauf, dass mein Urlaub aus 2015 verfallen ist. Gibt es hierzu eine Rechtsprechung oder ein eindeutigeres Gesetz oder was kann ich nun tun? Habe ich Recht, dass mir der Urlaub aus 2015 (also 1 Jahr VOR der EZ) noch zusteht oder hat mein AG Recht, dass dieser Urlaub verfallen ist? Vielen DAnk für Ihre Hilfe.

von Vivi.1981 am 20.11.2017, 09:56



Antwort auf: Rest-Urlaubsanspruch aus dem Jahr VOR der SS

Hallo, doch, auch der Urlaub steht Ihnen zu Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2017



Antwort auf: Rest-Urlaubsanspruch aus dem Jahr VOR der SS

Hallo! Warst du denn die komplette Zeit bis zum Mutterschutz/EZ krank?

von cube am 20.11.2017, 10:53



Antwort auf: Rest-Urlaubsanspruch aus dem Jahr VOR der SS

§ 17 BEEG ist eindeutig, es gibt nichts eindeutigeres... Der Resturlaub steht Dir zu und Du darfst diesen im Jahr der Rückkehr aus EZ + gesamten Folgejahr nehmen.

Mitglied inaktiv - 20.11.2017, 11:31



Antwort auf: Rest-Urlaubsanspruch aus dem Jahr VOR der SS

Mein Mutterschutz begann Mitte Juli 2016 und ich hatte für die Wochen vorher Urlaub eingereicht und zwar den kompletten Resturlaub aus 2015 und einen Teil des Urlaubs aus 2016. Der Urlaub war genehmigt. Doch dann wurde ich krank, ab Juni 2016 bis zum Beginn des Mutterschutzes, so dass ich den eingereichten Urlaub nicht genommen habe. Mein AG schreibt mir nun den Urlaub aus 2016 gut,aber den aus 2015 will er mir streichen. Auch § 17 BEEG meint er, spricht nicht für den "Vorurlaub" aus 2015.

von Vivi.1981 am 20.11.2017, 13:06



Antwort auf: Rest-Urlaubsanspruch aus dem Jahr VOR der SS

Du kannst gern noch 100 x fragen, die rechtliche Anwort bleibt gleich. Der gesamte Resturlaub steht Dir zu.

Mitglied inaktiv - 20.11.2017, 13:12



Antwort auf: Rest-Urlaubsanspruch aus dem Jahr VOR der SS

Nein, nur ca. ab 7 Wochen vorher.... also genau in der Zeit, in der ich eigentlich den Urlaub nehmen wollte.

von Vivi.1981 am 20.11.2017, 13:29



Antwort auf: Rest-Urlaubsanspruch aus dem Jahr VOR der SS

Was ist denn jetzt so schwer daran, die Abtwort zu verstehen. Der Urlaub aus 2015 ist nicht verfallen.

Mitglied inaktiv - 20.11.2017, 14:39



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch für ein volles Jahr

Liebe Frau Bader, ich bin seit gut 3 Jahren als Angestellte beschäftigt und habe Anspruch auf 28 Tage Erholungsurlaub im Jahr. Ab dem 30.06.2003 beginnt mein Mutterschutz. Steht mir der volle Jahresurlaub zu, da ich über die Hälfte des Jahres gearbeitet habe, oder wird er nur anteilig bis zum Ende des Mutterschutzes berechnet? Außerdem meine Frage...


Berechnung Urlaubsanspruch im Jahr der Entbindung

Hallo, ich habe 3 allgemeine Fragen: 1. Wie berechnet man den Urlaubsanspruch für das Jahr der Entbindung (Entb.-Termin 27.03.05) - wie viele Urlaubstage bekomme ich? Ich habe es versucht und den Anspruch bis Ende Mai gerechnet und komme dann auf 13 Tage aufgerundet - ist das korrekt berrechnet? 2. Bekommt man Urlaubs- und Weihnachtsgeld ant...


Verfällt mein Urlaubsanspruch aus dem letzten Jahr wg. Beschäftigungsverbot?

Hallo, ich habe am 01.08.2013 erfahren, dass ich schwanger bin (Stichtag 01.04.2014) und wurde daraufhin bis zum 18.09.2013 arbeitsunfähig geschrieben. Seit dem 19.09.2013 befinde ich mich bis Ende meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Aufgrund dieser Umstände war es mir im vergangenen Jahr 2013 nicht mehr möglich, meinen gesamten Jahre...


Urlaubsanspruch für das laufende Jahr

Hallo Frau Bader, auch auf die Gefahr hin, dass diese Frage schon sehr häufig gestellt wurde, muss ich sie nochmals für meine Situation stellen. Ich war mit Zwillingen schwanger. Errechneter Termin war der 24. Mai 2015. Da eine der beiden Prinzessinnen jedoch ein gesundheitliches Problem hatte, mussten beide bereits am 17. März 2015 per gepla...


Wie berechnet sich Urlaubsanspruch in Elternzeit bei Rückkehr nach einem Jahr?

Guten Tag Frau Bader, mein Mutterschutz endet am 19.2. (Frühgeburt), danach gehe ich in Elternzeit. Ich plane am 5.11. mit Teilzeit in Elternzeit zurück zu gehen (3 Tage / Woche; das wäre genau 1 Jahr nach Geburt). Nun ist meine Frage wie sich mein Urlaubsanspruch für 2016 berechnet. Bei Vollzeit (5 Tage/ Woche) habe ich einen Anspruch von 28 Url...


Wie viel Urlaubsanspruch steht mir dieses Jahr zu?

Hallo Frau Bader, Ich möchte gerne wissen, wie viel Urlaub mir dieses Jahr zusteht. Mein errechneter ET ist der 25.09.2017 und ich habe 29 Urlaubstage. Ich bin Medizinische Fachangestellte und möchte 3 Jahre in Elternzeit gehen. Viele Grüße


Urlaubsanspruch für das Jahr 2017

Guten Tag Frau Bäder, ich hätte eine Frage bezüglich meines Urlaubsanspruches für das Jahr 2017. Meine Tochter kam im Dezember 2016 als Frühchen zu Welt (4 Wochen zu früh). Demnach verlängerte sich mein Mutterschutz. Meine Elternzeit fing am 31.03.2017 an und endet am 08.12.2017. Mein AG ist nun der Meinung das mir gar kein Urlaub für das Jah...


Urlaubsanspruch im Jahr der Geburt

Sehr geehrte Frau Bader, mein offiziell letzter Arbeitstag vor Beginn des Mutterschutzes ist der 05.05.2020. Der errechnete Geburtstermin ist der 17.06.2020. Wie wird mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr berechnet? Wie viele Tage stehen mir bei tariflich festgelegten 30Tagen Jahresurlaub in diesem Jahr zu? Mein Arbeitgeber meint 15 Tage. Ic...


Urlaubsanspruch nach 1 Jahr Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich komme nicht ganz zurecht mit der Berechnung meines Urlaubes. Bin seit 09.12. im Beschäftigungsverbot. Hab von 2019 noch volle 30 Tage Resturlaub mit Vollzeitstunden. Geburtstermin ist voraussichtlich Ende Juli. Arbeiten werde ich wieder nach einem Jahr Elternzeit, also voraussichtlich ab August 2021. Wie berechnet sich der Url...


Urlaubsanspruch vom Jahr 2021

Hallöchen! Ich hätte eine Frage zu der Urlaubsberechnung nach dem Beschäftigungsverbot. Ich bin letztes Jahr im Januar ins Beschäftigungsverbot gegangen und habe im August entbunden und habe laut Arbeitsvertrag 20 Urlaubstage im Jahr. Habe ich da Anspruch auf den gesamten Urlaub? LG Marie