psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

Sehr geehrte Frau Bader, der leibliche Vater meines ältesten Sohnes leidet unter einer diagnostizierten bipolaren Störung mit leichten schizophrenen Zügen. Er war bereits 3x in der Psychiatrie (zwangseingewiesen), immer im Abstand von 6 bis 7 Jahren. Das letzte Mal im November 2014. Er setzt immer die für ihn wichtigen Medikamente eigenmächtig ab und schiesst sich so, nach einer gewissen Zeit, in die Manie. Nun wurde der Abstand kürzer (2 Jahre) da er momentan ganz schlimm "drauf" ist. Er meldet sich generell nur wenn es ihm schlecht geht bei seinem Sohn. In 2015 hatten sie ganze 5 Mal Kontakt und auch in diesem Jahr war bis vor 4 Wochen Funkstille. Er ist momentan so aggressiv drauf, dass mein Sohn natürlich nicht zu ihm geht. Ich werde per Kurznachricht, Sprachnachricht gestalkt und aufs übelste beschimpft und beleidigt. Seit heute versucht er mich auch zu erpressen, weil er unbedingt seinen Sohn sehen will, ich ihn aber nicht zu ihm lasse. Mein Sohn ist 8 Jahre und hat vorhin gesagt, dass er am liebsten nie wieder zu seinem Vater möchte, auch nicht wenn er wieder "gesund" ist. Inwieweit hat die Entscheidung meines Sohnes Gewicht? Kann man diesem Wunsch nach kommen, oder muss tatsächlich erst etwas passieren, ehe ihm das Recht auf Umgang eingeschränkt oder entzogen werden kann? Er ist nicht tragbar, so wie er ist. Ich möchte nicht, dass meinem Sohn etwas zustösst, im Wahn seines Vaters. Viele Grüße...

von MrsK am 22.10.2016, 14:29



Antwort auf: psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

Hallo, wenden Sie sich an das JA, dann muss halt begleiteter Umgang stattfinden. Dort wird auch sein Verhalten gegenüber dem Kind geprüft. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2016



Antwort auf: psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

Da kannst Du beruhigt sein. Ich würde beim Jugendamt vorsprechen und um Hilfe bitten. Ändere Deine Nummer oder blocke ihn. In dem Alter und bei der Erkrankung wird Dein Sohn ihn nicht, oder nur begleitet sehen dürfen. Wie waren denn die Umgänge bisher im Bezug zu seiner Krankheit? Kam es auch da zu Aussetzern oder war es eigentlich ok?

von Sternenschnuppe am 22.10.2016, 15:29



Antwort auf: psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

Naja, zu guten Zeiten ist der Umgang eigentlich ok... WENN er überhaupt stattfindet... Sein 8jähriger Sohn ist zwar "vernünftiger" wie der eigene Vater, aber es geht keine Gefahr aus... Zu Krankheitsphasen gibt es keinerlei Kontakt, da ich ihn dann unterbinde, zum Schutz meines Sohnes

von MrsK am 22.10.2016, 17:14



Antwort auf: psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

Hallo, wie ist den der Umgang derzeit geregelt? Wenn es eine Umgangsregelung gibt (gerichtlich), dann ist die zunächst bindend und die Mutter kann sie nicht eigenmächtig außer Kraft setzten. Allerdings müsste hier wohl ein umgehender Eilantrag auf Abänderung der Umgangsregelung an das Gericht gestellt werden. Derzeit ist ein Umgang nicht möglich, wenn ein akuter Schub vorliegt. Zudem kann man noch folgendes machen: Wenn es bereits einen gerichtlichen Betreuer gibt, diesen umgehend kontaktieren und Schildern, was los ist. Er muss dann von sich aus eingreifen. Gibt es keinen Betreuer, kann man zusammen mit dem Eilantrag auf Abänderung des Umgangs ein Betreuungsverfahren anregen, damit ein Betreuer bestellt wird. Was das Stalking angeht ... Stalking und Beleidigung sind Straftatbestände. Man kann hier Strafanzeige erstatten (alle Belege vorlegen - also Sprachnachrichten usw.). Dann kann die Polizei einschreiten. Das hat den Vorteil, dass er dann von "Amts wegen" mit der Sache kontaktiert wird (und ggf. die Polizei ihn wieder zwangseinweist, weil sie den Zustand sehen ... muss der Richter dann bestätigen). Handynummer wechsel. Bei Nachgewiesenem Stalkingopfer (Strafanzeige) könntet ihr auch umziehen und Euch mit einer Auskunftssperre ummelden ... das heißt, dass zunächst niemand mehr erfahren würde, wo ihr wohnt. Auf jeden Fall bei sowas ganz schnell die staatlichen Stellen ins Boot holen!!!

Mitglied inaktiv - 22.10.2016, 17:17



Antwort auf: psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

Der Umgang ist nicht gerichtlich geregelt. Die Umgangstermine resultieren noch aus einem Gespräch mit dem Jugendamt von vor 4 Jahren.

von MrsK am 22.10.2016, 19:38



Antwort auf: psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

Das Stalken bezieht sich eher auf Textnachrichten und Sprachnachrichten. Zumindest habe ich ihn hier zu Hause noch nicht gesehen...

von MrsK am 22.10.2016, 19:40



Antwort auf: psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

Einen Betreuer gibt es nicht... Das Sorgerecht habe ich alleine.

von MrsK am 22.10.2016, 19:45



Antwort auf: psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

Hallo, wenn das alleinige Sorgerecht bei Dir liegt, dann ist das schonmal ein riesen Vorteil. Würde mit dem Jugendamt reden und die Situation schildern (Handy mitnehmen und die SMS etc. zeigen). Vielleicht kannst Du mit dem Jugendamt ausmachen, dass der Umgang entweder ausgesetzt wird oder (vermutlich eher) erstmal begleiteter Umgang stattfindet. Zum Thema Stalking ... SMS und Beleidigungen sind ausreichend zur Erfüllung dieser Straftat. Der Täter muss Dich nicht persönlich aufsuchen. Du könntest als Strafanzeige stellen. Du könntest auch bei Gericht beantragen, dass ein Betreuer gestellt wird. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des Erkrankten. Wie so ein Antrag aussieht, kannst Du auf folgender Seite sehen (vom Land Niedersachsen ... aber das Verfahren ist bundesweit einheitlich): http://www.justizportal.niedersachsen.de/service/formulare/56735.html Den Antrag kann jeder stellen.

Mitglied inaktiv - 23.10.2016, 08:35



Antwort auf: psychisch kranker Vater/Recht auf Umgang

Danke... Mal sehen wie es weiter geht. Ein begleiteter Umgang wäre momentan nicht möglich, da er ganz akut unter Wahnvorstellungen (sieht, hört, fühlt Dinge die es nicht gibt) leidet und mein Sohn ihn so nicht sehen soll. Das würde die kleine Kinderseele zu sehr mitnehmen. Leider sind mir die Hände gebunden...so lange er nicht freiwillig in die Klinik geht oder eine Eigen- oder Fremdgefährdung von ihm ausgeht, müssen wir abwarten was passiert.

von MrsK am 23.10.2016, 11:16



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