Rechtsanspruch für Kita unter einem Jahr trotz Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtsanspruch für Kita unter einem Jahr trotz Elternzeit

Liebe Frau Bader, meine Tochter soll ab 01.01.2018 zu einer Tagesmutter gehen. Ich bin dann schon wieder arbeiten (28h) und mein Freund macht die letzten Monate Elternzeit. Konkret hat er bis zum 16.01.2018 Elternzeit und geht dann wieder voll arbeiten. Unsere Kleine ist mit Start der Eingewöhnung Anfang Januar erst 9,5 Monate alt. Haben wir Aussicht, einen Rechtsanspruch zu bekommen trotz der zwei Wochen Elternzeit, die wir noch haben? Vielen Dank AG

von angela.gneuss am 21.09.2017, 16:18



Antwort auf: Rechtsanspruch für Kita unter einem Jahr trotz Elternzeit

Hallo, nein, erst ab dem 1 Geb. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.09.2017



Antwort auf: Rechtsanspruch für Kita unter einem Jahr trotz Elternzeit

Etwas seltsame Frage: was ist mit "einen Rechtsanspruch bekommen" gemeint? Das Kind geht ab Januar zur Tagesmutter, der Vater macht 14 Tage Eingewöhnung, dann arbeiten beide Eltern: wo ist das Problem?

von Andrea6 am 21.09.2017, 16:31



Antwort auf: Rechtsanspruch für Kita unter einem Jahr trotz Elternzeit

Habt ihr schon einen Platz? Wenn nicht ist das mehr als knapp geplant, auch die Eingewöhnung ist mit zwei Wochen eventuell etwas kurz. Rechtsanspruch auf Betreuung gibt es erst ab dem ersten Geburtstag. Wenn ihr vor dem ersten Geburtstag einen Platz habt ist gut, wenn nicht... Schlecht geplant. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 21.09.2017, 21:20



Antwort auf: Rechtsanspruch für Kita unter einem Jahr trotz Elternzeit

Rechtsanspruch auf was??? Wo ist das Problem??? Tagesmutter habt ihr!? Anspruch auf einen KITA-Platz habt ihr KEINEN. Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 1 Jahr. Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab 3 Jahre.

von chrissicat am 22.09.2017, 05:22



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