Guten Tag,
für eine Bekannte, die gerade entbunden hat, frage ich:
Welche Rechte hat der Vater des Kindes (Eltern sind getrennt /Trennung verlief unschön und Kontakte enden meist im Streit) in Bezug auf Besuche im Krankenhaus?
Situation ist folgende: Es wurde ein Notkaiserschnitt durchgeführt, dem Kind geht es gut, die Mutter ist entsprechend geschwächt, vor allem körperlich, auch psychisch. Der Kindsvater hat irgendwie das KH herausbekommen und kommt mehrmals am Tag zu Besuchen (hat Zeit, weil arbeitslos). Die Besuche sind meiner Bekannten zu viel, er macht ihr Psychoterror (es geht um Unterhaltsdinge, Umgangsregelungen etc., für die sie jetzt in der Situation keinen Kopf hat), schlimmer noch, er nimmt seine Eltern mit ins KH, die meine Bekannte auch unter Druck setzen und ihr psychisch sehr zusetzen. Da der Kindsvater nur eine kurze Affäre war, "kennt" sie die Eltern nur flüchtig, aber jetzt kommen sie ständig und mischen sich ein. Kurzum: Sie ist mit den Nerven am Ende, weint nur noch, kann sich überhaupt nicht über ihr Baby freuen, weil sie ständig die Sorge hat, dass jeden Moment die Tür aufgeht und der Terror wieder losgeht. Dazukommt, dass sie im MOment noch nicht wirklich aufstehen kann, es lief alles nicht ganz komplikationslos ab und sie fühlt sich wie gefesselt, macht- und hilflos, wenn die ganze Familie dort aufschlägt.
Die Schwestern im KH sagen, das kann man nicht verhindern, er ist ja der Vater. Man kann ihn nur dazu anhalten, sich an die regulären Besuchszeiten zu halten. Aber selbst das ist zu viel.
Übrigens. Die Vaterschaft hat er bisher noch nicht anerkannt. Vielleicht ist das noch ein wichtiger Punkt.
Gleichzeitig wüsste ich auch gern, ob es im Wochenbett zu Hause so weitergeht. Er behauptet, rechtlich gesehen dürfte er jeden Tag mehrmals vorbeikommen und sein Kind sehen. Ist das so? Muss man den Vater, mit dem man nichts mehr zu tun hat, in seine privaten Räumlichkeiten lassen, so wie es ihm gefällt? Zumal die Vaterschaft weder anerkannt ist noch dass er Unterhalt zahlen wird.
Vielen Dank für eine Antwort!
von
twilight
am 19.12.2014, 18:19
Antwort auf:
Recht des Vaters im Wochenbett / Krankenhaus?
Hallo,
ich würde mir das verbieten und notfalls eine einstweilige beantragen lassen - sie muss von Anfang an klare Weichen stellen, sonst wird er sich nie an Regeln halten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.12.2014
Antwort auf:
Recht des Vaters im Wochenbett / Krankenhaus?
Sie kann sich jegliche Besuche verbitten. Ohne Vaterschaftsanerkennung muss sie ihn auch nicht das Kind sehen lassen.
Warum weiss sie so
etwas Elementares nicht?
von
Pamo
am 19.12.2014, 19:11
Antwort auf:
Recht des Vaters im Wochenbett / Krankenhaus?
So einfach ist das.
Sie soll sich auf ein anderes Zimmer verlegen lassen und dem Typen und seiner Sippe Stationsverbot erteilen lassen.
Punkt, Aus , Fertig.
Sonst Polizei rufen!
Er ist rechtlich rein gar nichts !
von
Sternenschnuppe
am 19.12.2014, 19:43
Antwort auf:
Recht des Vaters im Wochenbett / Krankenhaus?
ja das weiß sie grundsätzlich. Aber das Problem ist, dass sie auf diesem Formular (Geburtsanzeige heißt das glaub ich), das vom KH an das Standesamt geht, den Namen des Vaters eingetragen hat. Es kommt ja nur er infrage und darum konnte oder wollte sie das Feld nicht leer lassen.
von
twilight
am 19.12.2014, 20:25
Antwort auf:
Recht des Vaters im Wochenbett / Krankenhaus?
Muss sie aber leer lassen. Sie ist nicht verheiratet und er hat noch nicht anerkannt.
Es gibt keinen rechtlichen Vater bei ihr.
Noch nicht.
von
Sternenschnuppe
am 19.12.2014, 20:31
Antwort auf:
Recht des Vaters im Wochenbett / Krankenhaus?
oh, sie hat es aber ausgefüllt, das weiß ich ganz sicher. Und jetzt?? So ist es schon ans Standesamt weitergeleitet worden.
von
twilight
am 19.12.2014, 20:37
Antwort auf:
Recht des Vaters im Wochenbett / Krankenhaus?
Die werden ihn nicht eintragen, weil es keine Anerkennung gibt.
Mit Pech wird das die Ausstellung der Geburtsurkunde verzögern.
Also Montag gleich anrufen da und auf den Fehler hinweisen.
Beim KH bleibt es beim gleichen Ablauf. Auf Verlegung bestehen und Verbot das neue Zimmer mitzuteilen oder den Mann zum Kind zu lassen.
Soll er doch mal seine Vaterschaft nachweisen, und genau so würde ich denen das sagen.
Und ihm sagen dass er sich um einen Termin beim Jugendamt bemühen soll für Anfang Januar, da kann man dann Anerkennung, Unterhalt und Umgang besprechen moderiert.
von
Sternenschnuppe
am 19.12.2014, 20:59