Frage: recht auf mutterschaftsgeld

hallo, mein elterngeld endet im märz 2013 und mein mutterschutz fängt im märz 2013 an, habe ich ein anrecht auch mutterschaftsgeld,da mein vertrag in der 1.ss ausgelaufen ist und nun mir keiner sagen kann ob ich mutterschaftsgeld anrechte habe vielen dank für ihre antwort gruß sandra

von sandra0588 am 28.01.2013, 12:53



Antwort auf: recht auf mutterschaftsgeld

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2013



Antwort auf: recht auf mutterschaftsgeld

hallo nein da du keinen arbeitgeber hast sobald dein vertrag ausgelaufen ist, du kannst einmalig 210 euro beantragen, aber nicht bei der kk.

von CKEL0410 am 28.01.2013, 13:51



Antwort auf: recht auf mutterschaftsgeld

Ja, den Teil der Krankenkasse. 210€ meine ich. Kommt aber natürlich auch drauf an wodurch Du Dich sonst finanzierst jetzt oder nach dem Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 28.01.2013, 13:51



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