Recht auf Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht auf Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

Ich habe ein paar Fragen: Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft und man währenddessen in der Elternzeit ist (also z.B. Kind ist im Mai geboren, Arbeitsvertrag läuft im Juli. aus), man aber insgesamt 12 Mon. Elterngeld bezieht (also bis Mai, zum ersten Geb. des Kindes), ist man dann bis Mai über den Staat krankenversichert? Mein Mann ist nämlich Beamter und somit müsste ich mich und mein Kind/Kinder zu 20% Privat Versichern. Das ist eigentlich zu teuer. Könnte ich mich denn in der Elternzeit arbeitslos melden (und somit krankenversichert werden) und trotzdem bis das Kind 1 Jahr ist und das Elterngeld ausläuft zu Hause bleiben? Oder hat man als Mutter kein Recht auf Elternzeit, wenn man arbeitslos ist? Denn wenn ich mich arbeitslos melde, bin ich sofort vermittelbar in meinem Beruf, was wiederum hieße, dass ich kein Recht habe, mein KInd ein ganzes Jahr zu Hause zu betreuen, es sei denn, ich zahle die Krankenkasse selbst? Vielen Dank für Ihre Antwort!

von RunderBauch am 07.03.2012, 23:06



Antwort auf: Recht auf Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

Hallo, Elternzeit kann nur der beantragen, der einen Arbeitgeber hat. Das bedeutet, dass mit der Beendigung des Arbeitsvertrages auch die Elternzeit endet. Auf der anderen Seite kann man für die Zeit, in der man Elterngeld beziehen könnte, dem Arbeitsamt mitteilen, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und bekommt die entsprechenden Leistungen dann eben später. Solange man Elterngeld bezieht, kann man beitragsfrei krankenversichert sein. In Ihrem Fall wäre es deshalb sinnvoll, das Elterngeld auf 24 Monate zu verteilen. grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Kinder immer bei dem versichert werden müssen, der den höheren Verdienst hat. Dies gilt auch, wenn der Vater Beamter ist. Liebe Grüße, NB.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2012



Antwort auf: Recht auf Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

Die Kinder MÜSSEN immer bei dem Versichert werden der mehr verdient. Da Du in der EZ gar nicht verdienst (es sei denn Du arbeitest TZ in EZ - ansonsten sind die Gelder Lohnersatzleistungen), müssen die Kinder so oder so bei Deinem Mann versichert werden. Wenn Du Dich arbeitslos meldest, dann musst Du auch arbeiten - wie Du schon gesagt hast. Du kannst der Agentur für Arbeit aber auch melden dass Du in EZ bist, Dein Vertrag aber ausgelaufen ist. Hat mein Mann auch gemacht wurde dann von denen weiter versichert (auch über den 1. Geburtstag hinaus). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 08.03.2012, 08:03



Antwort auf: Recht auf Elternzeit bei Arbeitslosigkeit?

Vielleicht hab ich nicht richtig gelesen oder was falsch verstanden....im februar 2011 kam meine tochter zur welt...im mai war ich mit der ausbildung fertig....bekomme aber trotzdem elterngeld,habe also kein job,elternzeit bis 02/2013....kind ist bei mir versichert obwohl mein mann wesentlich mehr verdient....

von samirasmama am 08.03.2012, 22:06



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