Hallo.
Ich bin noch bis Mitte Oktober in Elternzeit und muss wegen dem Partnerbonus ab Mitte Juni TZ wieder arbeiten gehen.
Ich möchte nun gerne wenn es klappt meine Arbeitsstelle wechseln und woanders neu beginnen.
Wie verhält es sich mit der Probezeit und Kündigungsschutz wenn man in der Elternzeit den Job wechselt?
Wie lange hat man generell Kündigungsschutz?
Und wie ist das mit Urlaubsanspruch in den Partner Monaten?
vielen Dank!
VG KaRo
von
KaRo141
am 05.12.2016, 12:44
Antwort auf:
Probezeit in Elternzeit bei neuem Job
Hallo,
mit Beendigung des Vertrages endet auch die Elternzeit.
Man muss dann beim neuen Arbeitgeber neue Elternzeit beantragen.
Mit der Probezeit hat das nicht zu tun.
In den Partnermonaten ist man ja nicht voll in Elternzeit und erwirtschaftet Urlaubsansprüche.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2016
Antwort auf:
Probezeit in Elternzeit bei neuem Job
Hallo Frau Bader.
Vielen dank für Ihre rasche Antwort.
Versteh ich es dann so das der neue AG mich innerhalb der Probezeit wieder kündigen kann trotz Elternzeit?
VG KaRo
von
KaRo141
am 06.12.2016, 09:16
Antwort auf:
Probezeit in Elternzeit bei neuem Job
Nein, wenn Du EZ hättest könnte er das nicht. Da Du aber bei dem neuen AG keine EZ hast - außer Du hast sie bei ihm neu gemeldet und er stimmt dem dann zu - kann er Dich eben auch kündigen. Wenn Du mehr wie 30 Std arbeitest bzw das was mit der EG-Kasse abgestimmt ist, könnte es da zudem auch problematisch werden. Der neue Ag ist halt nicht an das gebunden was Du mit dem alten ausgemacht hast, das müsstest Du neu verhandeln. Fraglich ist eben, wie gut kommt es an wenn der neue Angestellte direkt mal noch innerhalb der Probezeit in EZ geht?
Mein Rat wäre, lieber erst EZ komplett abschließen, dann bei einem neuen Ag durchstarten.
Mitglied inaktiv - 06.12.2016, 11:00
Antwort auf:
Probezeit in Elternzeit bei neuem Job
Okay. Da bin ich nun schon ein Stück weit schlauer. Vielen dank.
Die Frage wie es aussieht gleich in EZ zu gehen stellt sich für mich nicht, da der Fortlauf der EZ schon im Bewerbungsschreiben bekannt ist, der AG also schon vor einem Gespräch Bescheid weiß. Es wäre für mich nur peinlich bei einem Bewerbungsgespräch die EZ Regelungen nicht zu kennen.
Ich könnte mir vorstellen das dann die Probezeit wahrscheinlich länger als die 4 Partner Monate vereinbart wird.
Wenn ich erst nach der ganzen Elternzeit den AG wechsle muss ich durch die Partnermonatsregelung ja nochmal zum alten Job und das möchte ich ja nicht. Sonst würde ich mich nicht bewerben um was neues. Und vorzeitig beenden wäre ja finanziell ein Verlust.
VG KaRo
von
KaRo141
am 06.12.2016, 14:11