Sehr geehrte Frau Bader,
seit einiger Zeit verschreibt unsere Kinderärztin immer mehr Medikamente auf Privatrezept, z.B. Nasentropfen, Kochsalzlösung für den Vernebler, Movicol Junior...
Sie sagt, wir sollen es bei der Krankenkasse einreichen. Viele übernehmen die Kosten. Unsere Krankenkasse verweigert diesen Weg und sagt, die Ärztin solle es sofort auf Kassenrezept aufschreiben. Macht sie aber nicht. Die Leidtragenden sind dann wir - die Patienten, die auf den Kosten sitzen bleiben.
Meine 3 Kinder sind alle unter 12 Jahre alt.
Wenn wir z.B. Nasentropfen für undere Kinder benötigen, ist es dann nicht unser Recht, dieses auf Kassenrezept zu erhalten?
Wir sind jetzt schon einiges an Geld los geworden, mit der Frage, ob das so richtig ist...
Danke für Ihre Antwort.
MfG, Daniela
von
Dani1180
am 18.02.2017, 11:08
Antwort auf:
Privatrezept für Kinder unter 12 Jahren?
Hallo,
normalerweise müsste das auf Kassenrezept laufen. Fragen Sie doch einfach mal bei Dr. Busse in seinem Forum.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2017
Antwort auf:
Privatrezept für Kinder unter 12 Jahren?
Kochsalzlösung ist nur dann ein verordnungsfähiges Medizinprodukt, wenn es als Trägerlösung eines arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgeschrieben ist. Nur so zum Inhalieren kann man die Kochsalzlösung einfach selber herstellen.
Nasentropfen werden von unserm Arzt gar nicht mehr verschrieben, er rät uns statt dessen einfach eine isotonische Kochsalzlösung herzustellen und damit die Nase zu spülen.
Mitglied inaktiv - 18.02.2017, 18:14
Antwort auf:
Privatrezept für Kinder unter 12 Jahren?
Danke für die Antwort. Also müsste die Kochsalzlösung doch auf Kassenrezept verschrieben werden, wenn mit Salbutamol inhaliert werden soll...
Unsere Kinderärztin empfiehlt uns oft Nasentropfen, schreibt sie aber auf Privatrezept auf...
Habe ich da Anspruch auf Kassenrezept?
von
Dani1180
am 18.02.2017, 23:47
Antwort auf:
Privatrezept für Kinder unter 12 Jahren?
Klar müsstest Du das auf Kassenrezept bekommen. Kinder sind von Zuleistungen, Eigenanteil usw komplett befreit. Und das über die KK im nachhinein wieder bekommen geht auch nur wenn zB wegen Notfall kein Arzt erreichbar ist um ein Rezept erst auszustellen.
Ich persönliche würde mir sowohl überlegen länger bei der Ärztin zu bleiben wie bei der KK. Weil ich von beiden das Verhalten extrem daneben finde. Die KK könnte auch bei der Ärztin Druck machen statt sich aus der Geschichte zu winden. Meldung an die Ärztekammer würde ich aber auf jeden Fall machen.
Unser Kinderarzt macht da gar kein großes Federlesen drum, wenn er für nötig erachtet, dann schreibt er es auch auf. Es sei den ich sage, brauchen sie nicht, haben wir noch.
Mitglied inaktiv - 19.02.2017, 10:23
Antwort auf:
Privatrezept für Kinder unter 12 Jahren?
Die Ärztin versucht mit diesem weg ihr Budget für die GKV im griff zu behaölten.
Sonst zahlt sie selbst drauf.
ich würde das NICHT tolerieren.
Wenn es verschreibungsfähig und medizinisch notwendig ist (Kochsalzlösung finde ich nun wirklich NICHT dazugehörend) dann muss sie ein Kassenrezept ausschreiben.
Ansonsten würde ich eine schriftl. Stellungnahme verlangen warum es ein Privatrezept sein muss.
Oder bei der kassenärztlichen Vereinigung vorstellig werden bzw. der zuständigen Ärztekammer.
Grus
D
von
desireekk
am 20.02.2017, 17:55