Notfallbetreuung bei Ausfall der Mutter

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Notfallbetreuung bei Ausfall der Mutter

Sehr geehrte Frau Bader, Sie hatten angefragt, in welchem Bundesland ich lebe. Ich wohne in Bayern. Gibt es da spezielle Regelungen? In die Broschüre, die Sie mir per Link geschickt haben, und in die dort genannten Paragrafen habe ich reingeschaut. Die entsprechenden Punkte sind aber recht schwammig formuliert, allerdings würde ich die entsprechenden Formulierungen in der Broschüre so verstehen, dass ich nur Anspruch auf Haushaltshilfe für die Zeit habe, die ich im Krankenhaus bin, und nicht für die Zeit danach. Aber es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, für die Zeit, in der ich einfach nicht heben kann und darf, jemand zu bekommen. Sie schlagen ja vor, ich soll mit Attest einen schriftlichen Antrag stellen. Aber den richtigen Antrag kann ich ja erst stellen, wenn ich einen OP-Termin habe, oder? Und den kann ich mir nur dann geben lassen, wenn ich irgendeine Idee haben, wie ich die Wochen danach mit den Kindern bewerkstelligen könnte. Ich bin ehrlich gesagt ratlos. Danke für Ihre Antwort Andrea

Mitglied inaktiv - 16.12.2014, 14:06



Antwort auf: Notfallbetreuung bei Ausfall der Mutter

Halo, Sie können sich doch attestieren lassen, dass ein OP-Termin geplant ist und Sie wegen der Planung Rechtssicherheit brauchen. ich kenne viele Fälle, wo das auch ohne Krankenhausaufenthalt der Mutter ohne Probleme geklappt hat. Vllt, die KK wechseln? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2014