Das sie sich nicht in den aktuellen Fall einmischen dürfen, da mein Lebensgefährte bereits anwaltlich vertreten wird, kann ich verstehen und war auch nicht meine Absicht. Wollte nur wissen wenn beide eltern Hatz4 beziehen, gibt es dann 2011 noch die möglichkeit bei ämtern Umgangskosten zu beantragen? Finde nur das Gerichtsurteil von 2010, gilt dies 2011 noch oder gibt es da einen neuen Beschluss. Und dann noch ein Zusatz in eigener Sache. Sollte es dies überhaupt noch geben, gilt das nur für die jeweiligen Eltern oder auch für Großeltern? Mein Sohn hat keinen Kontakt zu seinem Vater, aber viel zu seinem Opa, bisher. Dieser hat bisher die Kosten von Besuchen größtenteils übernommen, musste nun aber Arbeitsstelle wechseln, wo sein Einkommen deutlich geringer ist und es ihm nun nicht mehr möglich ist und mir eben auch nicht. Somit fallen momentan die Besuche aus, gibt es da eine Möglichkeit? lg
Mitglied inaktiv - 19.01.2011, 21:22