Liebe Frau Bader, danke erstmal für die Beantwortung meiner Fragen vom 4.2. Hier noch eine weiterführende Frage: Die Erkrankung, die zum Krankengeldbezug führte, war schwangerschafts-bedingt. Wird der Monat in jedem Fall herausgerechnet, auch wenn dies unterm Strich weniger Elterngeld für mich bedeuten würde? Die Diagnose kann ich leider nicht mehr korrigieren lassen, denn ich habe mittlerweile den Frauenarzt gewechselt. Die GKV hat mir versichert, dass der AG die Diagnose (mittlerweile weiß ich, die Hauptdiagnose ist "leichte Hyperemesis gravidarum" - 15-20x am Tag brechen + 3x Krankenhausaufenthalt für mehrere Tage, ich weiß ja nicht, ob das noch "leicht" ist, aber egal) nicht erfährt.
Mitglied inaktiv - 07.02.2011, 15:16