Hallo Frau Bader, ich weiß nicht, wie es sich im Forum mit Rückfragen zu Ihren Antworten verhält und stelle deshalb meine Ergänzung als neue Frage ein: Nach 2 Jahren Elternzeit (bis 19.08.16) möchte ich grundsätzlich in Teilzeit arbeiten - evtl. Umstrukturierungen (ggf. Betriebsübergang) per 01.05.15 verunsichern mich wegen der Antragstellung. Welchen Vorteil hat es denn, wenn ich das 3. Jahr auch noch EZ nehme und in diesem Rahmen in TZ arbeite? Die Umstrukturierungen sind nach meinem Wiedereinstieg ja dann schon knapp 1,25 Jahre vollzogen. Wenn der neue AG mir nicht so gut gesinnt ist, könnte er nach dem 3. Jahr ja eher wieder auf Vollzeit bestehen, oder? Was meinen Sie mit "frühzeitiger" Antragstellung - schon zum Zeitpunkt der Anmeldung für die ersten zwei Jahre? Oder vor evtl. AG-Wechsel? LG
von
perle02
am 19.08.2014, 18:30
Antwort auf:
Noch einmal: Wann Beantragung Teilzeit nach Elternzeit
Hallo,
wenn man 3 Jahre nimmt und in der EZ arbeitet, hat man später mehr Möglichkeiten - und außerdem Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2014
Antwort auf:
Noch einmal: Wann Beantragung Teilzeit nach Elternzeit
Bedenke bei der ganzen Planung, Du weißt noch gar nicht was auf dich zukommt. Klappt es zB mit der Kinderbetreuung, sprich findest du einen Platz, macht das Kind mit? Wie organisierst du das mit den Arbeitszeiten, was wenn Kidn krank ist, gibt es da einen PlanB oder muß du dann Kinderfrei nehmen, usw. Hier zB bekommst du vom JA nur 2 Wochen "Eingewöhnung" bezahlt, alles darüber hinaus muß man selbst zahlen. Klappt es, auch zeitlich - einen Platz muß man ja auch haben - dann ist das echt Glück. Bei usn war auch gepolant das er nur 1 Jahr bei der tagesmutter bleibt, udn mit 2 Jahren dann in Kita - tja blöderweise gab es keinen Platz. Also bleibt er jetzt noch ein weiters Jahr bei der Tagesmutter. Ich muß also wieder planen, im Sommer evtkl wieder Eingewöhnung dann für Kita zu haben, etwas was ich jetz schon weg haben wollte. Da ist flexibilität die eben die Eltern-Teilzeit mit sich bringt, echt Gold wert. Udn was machst Du zB wenn dein Parnter überraschend arbeitslos wird? Kann passieren. oder du noch einmal schwanger wirst, zB im 2ten Jahr. Läuft der "Vollzeitvertrag noch bzw ruht weil man Elternteilzeit macht, kann man das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Hat man schon auf Teilzeit geändert, dann gibt es nur Teilzeitgehalt. Das kann sich echt bemerkbar machen.
Diese "Kleinigkeiten" machen es so wertvoll eben auch bei späteren Teilzeitwunsch die vollen 3 Jahre erst auszuschöpfen. Und ein Ag der in Elternzeit Teilzeit genehmigt hat, kann nur extrem schwerlich dann später einen kompletten Umstieg ablehnen. Damit kommt er vor dem Arbeitsgericht nicht wirklich durch.
Mitglied inaktiv - 19.08.2014, 22:17