Liebe Frau Bader,
ich habe einmal eine Frage bzgl. alten Urlaubstagen.
Ich bin am 10.11.2012 in Mutterschutz gegangen, danach Elternzeit 1. Kind sowie anschließende Mutterschutz und Elternzeit 2. Kind. Morgen am 01.August 2014 fange ich wieder zu 75 % das arbeiten an.
Jetzt ist es so, dass ich 2012 nicht alle Urlaubstage genommen habe, ich denke so 9 waren noch übrig.
Ich bin jetzt immernoch beim gleichen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst), nur dass ich meine Arbeitszeit von 100 auf 75 % gesenkt habe.
Stehen mir alte Urlaubstage noch zu oder sind die jetzt verfallen? Ich hatte ja zwischenzeitlich keine Möglichkeit die zu nehmen.
Vielen Dank schon einmal
Patricia Mösch
von
Patricia85ER
am 31.07.2014, 13:17
Antwort auf:
Noch Anspruch auf alte Urlaubstage?
Hallo,
die Urlaubstage bleiben bestehen!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2014
Antwort auf:
Noch Anspruch auf alte Urlaubstage?
Also das Absenken der kommenden Arbeitszeit auf 75% hat keinen einfluss auf den alten Urlaub! (Info Personalabteilung Bayer Leverkusen). Sofern die Elternzeit nahtlos übergegangen ist haben Sie anspruch auf diesen Urlaub sofern sie ihn bis Ende diesen Jahres eingereicht haben und bis spätestens April 2015 genommen haben. Sie können sich diesen Urlaub auch (nach absprache des AG) auszahlen lassen oder in ein Langzeitkonto schieben lassen sofern es bis April 2015 keine möglichkeit gibt diesen Urlaub zu nehmen.
von
ChristophZi
am 31.07.2014, 13:23
Antwort auf:
Noch Anspruch auf alte Urlaubstage?
Hallo,
Deine Urlaubstage sind nicht verfallen. Du kannst sie im Jahr, in dem Deine Elternzeit endet und noch im darauffolgenden Jahr nehmen. Wenn Du diese Tage nimmst, bekommst Du dafür Vollzeitlohn, obwohl Du eigentlich Teilzeit arbeitest.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 31.07.2014, 14:17