Hallo! Der Vater meines Kindes (9 Monate) hat mich in der Schwangerschaft verlassen und ist zu seiner Ex zurück. Er war an keinen Feiertagen da, und zeigt auch so kein Interesse. Im September letzten Jahres wollte er mein Kind zu sich und Partnerin holen. Ich untersagte dies aufgrund des Alters des kleinen, und den katastrophalen Zustände in der väterlichen Wohnung (rauchen im ganzen Haus, Lackierarbeiten im Haus) Ging zum Anwalt und dieser schlug mit 14 tägiger Frist einen Umgang alle 14 Tage in meiner Wohnung vor. Der kindesvater reagierte nicht auf dieses Schreiben. Diesem kam der kindesvater einmal nach. Seitdem nicht mehr. Ich bin alleine sorgeberechtigt. Kann der kindesvater nun einfach wieder zu der anwaltlichen Regelung über gehen? Nachdem er sich knapp 6 Monate nicht mehr hat blicken lassen? Meines Wissens nach hat der kindesvater umgangsrecht - automatisch mit Anerkennung der Vaterschaft. Ist es möglich ihm dieses zu entziehen da er kein Interesse an dem Kind zeigt? Ich möchte ihm den Umgang generell nicht verbieten, sondern auf sein sprunghaftes verhalten vorbereitet sein und reagieren können. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ein Kind braucht Mama und Papa. Aber auch konstante. Und nicht mal so, mal so. Was im übrigen auch mir schadet. Vielen Dank
von Wollstaubkugel am 22.04.2017, 08:47