hallo, nehmen wir einmal an, eine Frau wäre schwanger (4. Monat) und hätte dem AG bisher noch nichts gesagt, da der AV Ende März endet, sie aber schon einen neuen in Aussicht gestellt bekommen hat den sie diese oder nächste Woche unterschreiben wird. Gilt der Kündigungsschutz ab dem Arbeitsbeginn, der im Vertrag angegeben ist oder nach Unterschrift des Vertrags? (Die Stelle ist die gleiche wie vorher, der AG vergibt nur gerne sm laufenden Band befristete Verträge). Danke la-floe
von la-floe am 14.01.2013, 19:18