Re: Mutterschaftsgeld beim 2ten Kind während der Elternzeit Hallo, vielen Dank für ihre Antwort. Gibt es diesen Passus irgendwo schriftlich nachzulesen damit ich das in mein Schreiben für den AG verwenden kann? Finde im MuSchu nur den §14 Abs.4. Aber ergibt sich daraus eindeutig das wenn ich die EZ abbreche mir wieder volles Muschu-Geld vom AG zusteht? Und dann habe ich noch eine Frage: Ich habe ja leider fälschlicherweise bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre und 56 Tage an EZ beantragt obwohl ich nur 2 Jahre beantragen wollte. Das neue Kind kommt diesen August und somit würden mir die Monate September 2013 - Februar 2014 verloren gehen. Oder? Kann ich diese Monate der EZ vom ersten Kind nach hinten schieben oder gilt das nur für das 3. Elternzeitjahr? Theoretischerweise würde ich dann 1 Jahr und 4 Monate EZ verschieben. Kann ich dem Arbeitgeber schreiben, dass ich mich bei der Angabe der EZ vertan habe und nur die vollen 2 Jahre nehme und das 3. Jahr dann auf später schiebe? Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben. Vielen Dank im Voraus
von Leonie22 am 30.01.2013, 08:21