Sehr geehrte Frau Bader
Ich habe bei meinem AG eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt.
Diese würde am 31.5.2013 enden. Danach habe ich noch 20 Tage
Resturlaub und müßte demnach am 1.7.2013 wieder anfangen.
Da der Kindergarten aber leider erst im August losgeht habe ich
meinem AG um eine Verlängerung der Elternzeit um 2 Monate gebeten.
Diese Verlängerung wurde abgelehnt.
Eine Betreuung durch Familie, Tagesmutter o.ä. ist für den Monat
Juli 2013 bis zum Beginn des KG nicht möglich.
Darf der AG die Verlängerung ablehnen oder habe ich ein Recht darauf,
da mir je gesetzlich 3 Jahre zustehen würden.
Vielen Dank!
Kasper01
von
Kasper01
am 10.09.2012, 15:31
Antwort auf:
Nachträgliche Verlängerung der Elternzeit möglich?
Hallo,
wenn man mindestens zwei Jahre beantragt hat, hat man einen Anspruch auf Verlängerung. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit, bis wann Sie verlängern wollen. Frist sieben Wochen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2012
Antwort auf:
Nachträgliche Verlängerung der Elternzeit möglich?
Du hast ein Recht darauf. Allerdings nicht nach dem Resturlaub, sondern nur direkt im Anschluss an die 2 Jahre. Ob Du Deinen Resturlaub dann direkt anschließend nehmen kannst liegt im Ermessen des AG. Wenn Du sicher gehen willst musst Du die EZ bis Ende 31.07.2013 verlängern. Du bekommst dann aber natürlich kein Geld vom AG.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 10.09.2012, 17:59