Hallo!
Ich habe nun bald ein Jahr Elternzeit genossen. Die Firma, in der ich vor meiner Schwangerschaft in Vollzeit als Projektmanagerin angestellt war, kann bzw. muss mir keine Teilzeit anbieten, da dort nur sechs Arbeitnehmer beschäftigt sind. Eine Vollzeitstelle wird mir zwar angeboten, diese lehne ich aber vorerst ab. Ich habe nun ein Schreiben vom meinem Arbeitgeber erhalten in dem schwarz auf weiß steht, dass eine Teilzeitanstellung nicht möglich ist, bzw. sie verweisen auf ein Gesetz hin, dass sie dazu auch erst ab 15 Arbeitnehmern verpflichtet sind.
Wie muss ich mich nun verhalten? Muss ich kündigen oder muss er unser Arbeitsverhältnis beendigen?
Vielen Dank!
von
ClauSt
am 31.07.2014, 11:28
Antwort auf:
Nach Elternzeit keine Wiederaufnahme in Teilzeit
Hallo,
er ist nicht verpflichtet, Ihnen einen TZ-Job anzubieten. Sie müssen also kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2014
Antwort auf:
Nach Elternzeit keine Wiederaufnahme in Teilzeit
Hallo,
möchtest Du in dieser Firma Vollzeit arbeiten, wenn Dein Kind 3 Jahre ist?
Dann könntest Du versuchen, die Elternzeit zu verlängern, und darum bitten, Teilzeit während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Die Verlängerung der Elternzeit darf Dein Arbeitgeber allerdings ablehnen, da Du erstmals nur 1 Jahr Elternzeit beantragt hast.
Wenn nicht, musst Du kündigen, da Du Deinen Vertrag ja nicht erfüllen kannst.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 31.07.2014, 14:22