Hallo!
Ich bin nun im Muttischutz und bekomme anstatt ALG 1, SGB 2 welches sich das Jobcenter von der Krankenkasse wieder holt. Nach der Geburt darf ich das Muttigeld doch behalten oder??? Ich habe ja die Zeit vorher immer gearbeitet!!!
Bekomme ich einen Freibetrag von 300,-€???
Danke für die Antwort
von
janine0815
am 24.03.2013, 08:39
Antwort auf:
Muttigeld nach der Geburt
Hallo,
meinen Sie Mutterschaftsgeld o Elterngeld?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2013
Antwort auf:
Muttigeld nach der Geburt
Wie viele Monate vor Mutterschutz hast Du denn gearbeitet ?
In erster Linie ist der Vater für Dich zuständig und für das Kind.
von
Sternenschnuppe
am 24.03.2013, 10:34