Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie mich und andere Mütter in ähnlicher Situation aufklären…. Meine Situation: Ich befinde mich im 3. Jahr EZ meiner ersten Tochter. Das Arbeitsverhältnis läuft, ich müßte zum 09.05.2010 wieder antreten. Nun bin ich wieder schwanger, ET 05.05.2010. D.h., am ersten Arbeitstag nach Kind 1 bin ich ja bereits in Mutterschutz. Nach meinem Verständnis müßte der AG doch ab dieser Zeit das Mutterschaftsgeld aufstocken, oder??? Teil 2 meiner Frage: Da mein AG, bei dem ich in EZ bin, mir eine Teilzeitbeschäftigung verweigert hat, arbeite ich inzwischen in Teilzeit bei einem anderen Unternehmen. Ist dieses Unternehmen dann bis 08.05.10 in der Pflicht zur Aufstockung des Mutterschaftsgeldes? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 06.10.2009, 14:02