Mutterschutz/Elterngelt etc. beim Befristeten Vertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz/Elterngelt etc. beim Befristeten Vertrag

Guten Morgen, Mein Frau hat ein befristeten Arbeitsvertrag bis 31-01-2015 (Diese wird 100% nicht verlängert) Unsere Entbindungstermin ist am 21-12-2014 Momentan ist Sie Arbeitsunfähig gemeldet durch Ihr Frauenartzt Wie sieht es Finanziell aus ab 6 Wochen vor die Geburt? aber auch nachdem den Arbeitsvertrag endet am 31-01-2015. kann Sie im Elternzeit gehen für 12 Monate und was bekommt Sie (65-67%) von was? Letzte 12 Monate Gehalt oder vom Arbeitslosengelt da Sie ja ab 01-02-2015 dann Arbeitslos gemeldet sein wird oder? Haben schon viel nachgefragt aber leider kein klares Antwort bekommen wie dies ablauft ab 6 Wochen vor der Entbindung p.s. Entschuldigung für mein Schlechtes Deutsch ich bin Niederländer :)

von Westendorp am 16.09.2014, 08:51



Antwort auf: Mutterschutz/Elterngelt etc. beim Befristeten Vertrag

Hallo, 1. MG: Bis zur Beendigung des Vertrages bekommt sie Mutterschaftsgeld von Arbeitgeber und Krankenkasse. Für die wenigen Tagen wieder noch verbleiben nur von der Krankenkasse 2. EG: Das Elterngeld bemisst sich nach dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt. 3.EZ: Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Sie kann sich jedoch von der Agentur für Arbeit freistellen lassen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2014



Antwort auf: Mutterschutz/Elterngelt etc. beim Befristeten Vertrag

Kurze Korrektur. Sie ist nicht Arbeitsunfähig , sondern hat ein beschäftigungsverbot bekommen :)

von Westendorp am 16.09.2014, 08:54



Antwort auf: Mutterschutz/Elterngelt etc. beim Befristeten Vertrag

Vielen Dank für Ihr Antwort. Heist das das Sie nach 31-01-2014 kein einkommen bekommt oder bekommt Sie dann Elterngeld (Was 65-67%) sein wird von Ihr Verdienste die Letzte 12 Monate? Liebe grüße, William

von Westendorp am 16.09.2014, 11:13



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