Guten Morgen,
Mein Frau hat ein befristeten Arbeitsvertrag bis 31-01-2015 (Diese wird 100% nicht verlängert)
Unsere Entbindungstermin ist am 21-12-2014
Momentan ist Sie Arbeitsunfähig gemeldet durch Ihr Frauenartzt
Wie sieht es Finanziell aus ab 6 Wochen vor die Geburt?
aber auch nachdem den Arbeitsvertrag endet am 31-01-2015.
kann Sie im Elternzeit gehen für 12 Monate und was bekommt Sie (65-67%) von was? Letzte 12 Monate Gehalt oder vom Arbeitslosengelt da Sie ja ab 01-02-2015 dann Arbeitslos gemeldet sein wird oder?
Haben schon viel nachgefragt aber leider kein klares Antwort bekommen wie dies ablauft ab 6 Wochen vor der Entbindung
p.s. Entschuldigung für mein Schlechtes Deutsch ich bin Niederländer :)
von
Westendorp
am 16.09.2014, 08:51
Antwort auf:
Mutterschutz/Elterngelt etc. beim Befristeten Vertrag
Hallo,
1. MG: Bis zur Beendigung des Vertrages bekommt sie Mutterschaftsgeld von Arbeitgeber und Krankenkasse. Für die wenigen Tagen wieder noch verbleiben nur von der Krankenkasse
2. EG: Das Elterngeld bemisst sich nach dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
3.EZ: Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Sie kann sich jedoch von der Agentur für Arbeit freistellen lassen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.09.2014
Antwort auf:
Mutterschutz/Elterngelt etc. beim Befristeten Vertrag
Kurze Korrektur.
Sie ist nicht Arbeitsunfähig , sondern hat ein beschäftigungsverbot bekommen
:)
von
Westendorp
am 16.09.2014, 08:54
Antwort auf:
Mutterschutz/Elterngelt etc. beim Befristeten Vertrag
Vielen Dank für Ihr Antwort.
Heist das das Sie nach 31-01-2014 kein einkommen bekommt oder bekommt Sie dann Elterngeld (Was 65-67%) sein wird von Ihr Verdienste die Letzte 12 Monate?
Liebe grüße,
William
von
Westendorp
am 16.09.2014, 11:13