Hallo Frau Bader
Ich habe am 02.12.12 meine Sohn Jakob bekommen und bin jetzt wieder schwanger bekomme am 20.01.16 unseren zweites Kind und hab ab 09.12.15 Mutterschutz da meine Elternzeit am 02.12.15 ausläuft habe ich beim Arbeitgeber für die Zwischenzeit unbezahlten Urlaub beantragt. Bei meiner Krankenkasse AOK Biberach hat man mir gesagt das ich somit Recht auf Mutterschaftsgeld auch vom Arbeitgeber hätte. Stimmt das ?
Weiß nicht ob es wichtig ist hab ca. 1Jahr in Elternteilzeit gearbeitet bis zum Juli.2015 als Nettopauschal.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Rosi
von
1Rosi1
am 12.11.2015, 12:33
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld beim Zweiten Kind vom Arbeitgebe ja oder Nein?
Hallo,
ja, das stimmt. Trotzdem mindert es das Elterngeld. Können Sie keinen bezahlten Urlaub nehmen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld beim Zweiten Kind vom Arbeitgebe ja oder Nein?
Ja, hast Du.
Das sind doch nur 4 Arbeitstage dazwischen.
Nimm lieber normalen Urlaub um keine Lücke zu haben.
Tage hast Du ja, alleine im neuen Mutterschutz erwirbst Du ja neue Urlaubstage.
von
Sternenschnuppe
am 12.11.2015, 13:01
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld beim Zweiten Kind vom Arbeitgebe ja oder Nein?
´Hallo heißt das wenn ich nur Urlaub nehme bekomme ich den vollen Anteil Mutterschaftsgeld von meiner Vollzeitstelle ?
von
1Rosi1
am 14.11.2015, 13:10