Hallo... ich bin seit über einem Jahr wieder in meinem alten Job ( Erzieherin in einem kommunalen Kiga ) tätig - allerdings nur einen Morgen/Woche und damit unter 400 Euro - obwohl ich noch in Elternzeit wegen der Geburt meiner Großen ( Okt.06 ) bin ( habe einen Änderungsvertrag zu meinem alten Arbeitsvertrag mit reduzierter Stundenzahl ). Nun bin ich erneut schwanger- mittlerweile 39.SSW und in Mutterschutz. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich ganz normal Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach kriegen würde- allerdings kam gestern meine Abrechnung und ich kriege gar nichts! Daraufhin habe ich bei meinem AG angerufen und mitgeteilt bekommen, dass mir nun doch kein Mutterschaftsgeld zustehen würde.... Wie sieht denn da die Rechtslage aus?????? Muß mein AG zahlen oder muß ich die Pauschale von 210 Euro bei der Mutterschaftsgeldstelle beantragen??? Wird diese Pauschale mit dem Elterngeld verrechnet ????? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Mitglied inaktiv - 25.03.2009, 13:35