Frage: Mutterschaftsgeld / Elterngeld

Liebe Frau Bader, ich habe einige Fragen an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. 1. Ich habe für ein Jahr Elternzeit und Elterngeld beantragt. Was ist, wenn ich in dieser Zeit wieder schwanger werde und der Entbindungstermin noch in den Zeitraum fällt, in dem ich Elterngeld beziehe? Bekommt man dann zusätzlich Mutterschaftsgeld von Arbeitgeber und Krankenkasse wie bei der ersten Schwangerschaft? 2. Falls eine erneute Schwangerschaft während der Elternzeit eintritt und der Entbindungstermin wäre frühestens 6 Wochen nach dem Bezug von Elterngeld bzw. Ende der Elternzeit, bekommt man dann wieder Mutterschaftsgeld in der gleichen Höhe wie bei der ersten Schwangerschaft? 3. Der Vater meiner Tochter will die zwei Vatermonate Elternzeit in Anspruch nehmen und nach der Geburt unseres zweiten Kindes dann ein Jahr Elternzeit nehmen. Wenn der Entbindungstermin in den Zeitraum fällt, in dem der Vater vom ersten Kind in Elternzeit ist, wird dann die Elternzeit für das zweite Kind verkürzt oder kann man die erste Elternzeit fertig nehmen und das Jahr für das zweite Kind dann gleich anschließen? Einige Fragen, ich hoffe verständlich erklärt geschrieben... Für Ihre Antworten bedanke ich mich bereits im voraus sehr herzlich!

Mitglied inaktiv - 06.06.2010, 22:16



Antwort auf: Mutterschaftsgeld / Elterngeld

Hallo, 1. Ja 2. Nur, wenn Sie nicht in EZ sind. In der EZ bekommt man nur den Anteil der kk 3. Er kann insgesamt pro Kind 3 Jahre nehmen. Die Zeit, die sich überschneidet, kann man bis zu einem Jahr hinten dranhängen, wenn der AG zustimmt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2010



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