Sehr geehrte Frau Bader,
am 09.04.16 habe ich meine Tochter geboren. Es ist mein viertes Kind.
Zum 1. Geburtstag möchte ich eigentlich wieder arbeiten gehen. Jetzt sagt mein Arbeitgeber, das ich 150 Minusstunden aufgebaut hätte vor dem Mutterschutz.
Angestellt bin ich zur Zeit in einer Vollzeitstelle, 39 Stunden die Woche im Schichtdienst.
Ich arbeite in einer Metzgerei in einem großen Einzelhandelsunternehmen, allerdings privat geführt.
Diese Minusstunden habe ich aufgebaut, weil es mir zum Ende der Schwangerschaft nicht mehr möglich war, schwer zu heben und lange zu stehen. Durch meinen Vorgesetzten bin ich täglich nur vier Stunden eingetragen worden.
Es wurde kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen oder mir eine andere Tätigkeit angeboten.
Muss ich jetzt tatsächlich diese Stunden nacharbeiten?
Hätte ich auf ein Beschäftigungsverbot bestehen müssen?
Krank schreiben lassen wollte ich mich nicht, da ich nicht krank war, sondern schwanger.
Nur war mir das schwere heben der Käseräder und der großen Fleischstücke einfach zu schwer und acht Stunden stehen und laufen war einfach nicht mehr möglich.
Jetzt bin ich sehr verunsichert, da ich mich eigentlich sehr gefreut habe in meinen Betrieb zurück zu kehren.
Ich hoffe, es ist verständlich geschrieben.
Vielen Dank für eine Antwort
von
Manuela1982
am 21.01.2017, 13:56
Antwort auf:
Muss ich Minusstunden nach arbeiten?
Hallo,
ja, Sie hätten ein BV bekommen müssen. Nachträglich wird das ein Problem sein.
Wenden Sie sich schnellstens an die AUfsichtsbehörder (Gewerbeaufsichtsamt)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.01.2017
Antwort auf:
Muss ich Minusstunden nach arbeiten?
Ohje, ja, darauf hättest Du bestehen müssen, können, und der AG hätte es über die Umlagekasse von der Krankenkasse sogar erstattet bekommen.
Klassischer Fall für ein Beschäftigungsverbot, wenn kein anderer die schweren Arbeiten hätte verrichten können.
Leider werden da nun auch alle Fristen verstrichen sein, schau mal in Deinen Arbeitsvertrag ob Du da eine Ausschlussklausel hast und rufe mal bei der Krankenkasse an, ob ein BV rückwirkend noch möglich ist.
Eventuell mit ganz viel Glück regeln die das dann mit dem Arbeitgeber.
Es wäre die Pflicht es AG gewesen ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.
von
Sternenschnuppe
am 21.01.2017, 14:42
Antwort auf:
Muss ich Minusstunden nach arbeiten?
Ihr hättet es damals korrekt abwickeln müssen. Wenn das versäumt worden ist, und die Ausfälle als Zeitschulden in die Zukuft verschoben wurden, ist das falsch gelaufen. - Das allerdings von beiden Seiten. War dir das bewußt, oder sind die Minusstunden jetzt erst bekannt geworden?
Mitglied inaktiv - 21.01.2017, 15:06