Mit Krankschreibung in Mutterschutz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mit Krankschreibung in Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft bald aus. Danach wäre ich eigentlich eine Woche arbeitslos und würde dann in Mutterschutz gehen. Meiner Information nach bis jetzt wäre es so, dass ich ja durch die Arbeitslosigkeit das Mutterschaftsgeld nach Arbeitslosenged bekomme, also 67%. Meine Frage: Wie verhält es sich, wenn mein Frauenarzt mich bis zum Mutterschutz arbeitsunfähig schreibt? Oder wie wäre es wenn er mich bis in die Zeit des Mutterschutzes rein arbeitsunfähig schreibt? Oder wie wäre es, wenn mein Hausarzt mich aus bestimmten Gründen krankschreiben müsste (bis zum Mutterschutz oder in Mutterschutz rein)? Wie verhält sich das finalziell für mich? Kriege ich dann Krankengeld anstelle Arbeitslosengeld? Ich bin total verunsichert mit den ganzen Finanziellen Angelegenheiten. Danke im Voraus für die Antwort.

von pia987 am 31.05.2012, 13:25



Antwort auf: Mit Krankschreibung in Mutterschutz?

Hallo, wenn Sie krankgeschrieben sind, bekommen Sie nach 6 Wo. Krankengeld. Sie bekommen nicht mehr, wenn Sie dann arbeitslos werden Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.05.2012



Antwort auf: Mit Krankschreibung in Mutterschutz?

Hallo, ich bin genau in der gleichen Lage, nur dass ich mein Beschäftigungsverbot schon habe. Mir wurde von einer Bekannten mitgeteilt, dass ich, wenn mein Arbeitsvertrag während einem Beschäftigungsverbot endet, erst Krankengeld und dann ab Mutterschutz Mutterschaftsgeld in Höhe meines vorherigen Gehaldes bekomm. Die Krankenkasse sagt aber, sie zahlt nichts, dass sei trotzdem Angelegenheit des Arbeitsamtes und auch Frau Bader hat mir keine eindeutige Antwort geben können. Bin am Überlegen, einen Anwalt einzuschalten, ich habe keine Ahnung, wie ich sonst an die notwendigen Infos komme und würde ungern auf 33% des Geldes Verzichten, nur weil sich die Behörden auf meiner Unwissenheit ausruhen... VG

von Kathi160185 am 02.06.2012, 15:48



Antwort auf: Mit Krankschreibung in Mutterschutz?

Moin, ruft doch mal bei der für euch zuständigen Familienkasse an, evtl. wissen die mehr. LG Ingo

von IngoAC am 04.06.2012, 10:13



Antwort auf: Mit Krankschreibung in Mutterschutz?

Ingo, danke für den Tip. Aber warum Familienkasse? Die ist doch fürs Kindergeld zuständig, nicht fürs Mutterschaftsgeld. Das kommt von der Krankenkasse und eigentl vom Arbeitgeber --- wenn man eben noch einen hat...

von Kathi160185 am 05.06.2012, 08:56



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankschreibung und Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich bin bis Anfang des Mutterschutzes krankgeschrieben. Dass ich bis dahin Krankengeld erhalte ist klar. Aber was ist mit Beginn des Mutterschutzes ? Von wem bekomme ich wieviel Geld ?? Danke für die Beantwortung ! Tessy


arbeiten während mutterschutz & krankschreibung

Hallo Ein paar Fragen: 1. Darf ich im Mutterschutz, die 6 Wochen BEVOR das Kind kommt, noch meinen Nebenjob ausüben, während ich bei meinem Hauptjob schon in Mutterschutz bin? 2. Darf ich NACHDEM das Kind da ist im Mutterschutz (die 8 Wochen) meinen Nebenjob ausüben? 3. Wenn ich in der Shwangerschaft krank geschrieben bin vom Arzt, darf...


Krankschreibung während Mutterschutz

Hallo, haben vor 6 Wochen Zwillinge bekommen, wovon unser Sohn leider einen schweren Herzfehler hat. Nun haben wir versucht eine Haushaltshilfe zu bekommen, da ich wieder arbeiten muss und der zusätzliche Aufwand wegen der Erkrankung unseres Sohnes doch erheblich ist. Bei Nachfrage bei der Krankenkasse wurde uns mitgeteilt, dass wir erst einen ...


Krankschreibung bis Mutterschutz oder Geburt?

Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema krankschreibung. Meine FA würde mich wegen Schwangerschaft bedingter Probleme noch bis zur Geburt krankschreiben. ET wäre der 9.05. ...mein Mutterschutz würde allerdings bereits am 27.03. beginnen. Ich befinde mich in normaler Anstellung seit einigen Jahren. Theoretisch muss die Krankschreibung also doch ...


Krankschreibung während Resrurlaub, vor dem Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Seit 4 Wochen bin ich schon dabei meinen Resturlaub vor dem Mutterschutz abzubauen. Der Mutterschutz beginnt jedoch erst am 13.04.2017 Jetzt wurde bei mir vor 2,5 Wochen eine Verkürzung des Gebärmutterhalses festgestellt und der Arzt fragte mich ob ich noch arbeite, ich meinte nur dass ich im Moment meinen Resturlaub nehme...


Unfall im Mutterschutz - krankschreibung sinnvoll?

Hallo Frau Bader, ich habe mir blöderweise 2 Tage vor der Geburt meiner Tochter am 11.07 das Sprunggelenk gebrochen. Die Folgen sind recht bitter- ich darf den Fuß mind. 6 Wohen nicht belasten und bin auf krücken angewiesen, danach ist an Laufen sicher auch nicht gleich zu denken. Prognose geht in Richtung 3 Monate oder länger... ich bin bis ...


Krankschreibung vor dem Mutterschutz

Liebe Frau Bader, vielen herzlichen Dank für die Möglichkeit hier Fragen stellen zu dürfen :-) Ich gehe in 7 Wochen in den regulären Mutterschutz. Gesundheitlich leide ich unter sehr starken Rückenschmerzen, Drehschwindel und andauernden Blasenentzündungen mit Blut im Urin. Leider stellt mir meine FÄ kein Beschäftigungsverbot aus, sie würde mi...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...