Guten Tag,
ich habe eine Frage.
Bei meinem Arbeitgeber bin ich in Teilzeit beschäftigt .
Mein Arbeitszeitmodell sieht vor, dass ich 3 Wochen an 2 Tagen und in einer Woche 3 Tage a 8 Stunden arbeite.
Zusätzlich arbeite ich an einem Samstag im Monat.
Wie verhält es sich hier wenn mein Kind krank ist, und ich eine Bescheinigung vom Kinderarzt habe ?
Muss diese dann für 5 Tage ausgestellt sein ? Oder reicht hier dann die Bescheinigung nur für die Tage aus, an denen ich hätte arbeiten müssen.
Mein Arbeitgeber zieht mir für die Tage an denen ich nicht geplant bin und keine Bescheinigung habe Stunden ab.
Ein befreundeter Anwalt sagt, dass das nicht korrekt ist.
Was stimmt denn nun ?
von
YvonneKo
am 24.05.2017, 16:25
Antwort auf:
Minusstunden bei "Kind krank"
Hallo,
wenn die Zeiten fest geregelt sind brauchen Sie auch nur dafür eine Bescheinigung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2017
Antwort auf:
Minusstunden bei "Kind krank"
Wie ist es denn bei Urlaub und bei eigener Arbeitsunfähigkeit? Musst du dann pro Woche 5 Tage Urlaub nehmen, oder nur 2 oder 3? Wie ist es wenn du selber krank bist? Sind die Arbeitstage von vornherein fest in einem Terminplan (immer die gleichen Wochentage), oder werden die kurzfristig festgelegt?
Mitglied inaktiv - 24.05.2017, 16:32
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Minusstunden bei "Kind krank"
Das ist recht simpel. Dein AG zieht die Zeiten ab - es sei den in deinem Vertrag ist was anderes geregelt und du reichst dann die Bescheinigung bei der KK ein. Von denen bekommst du dann den verdienstausfall in Höhe von Krankengeld erstattet - und zwar bis zu 10 Tage im Jahr. Alleinerziehende bis zu 20 Tage.
Mitglied inaktiv - 24.05.2017, 17:44
Antwort auf:
Minusstunden bei "Kind krank"
Und natürlich darf der AG nur stunden abziehen für die Zeiten wo du normalerweise auch gearbeitet hättest. Wobei ich hier auch die Tage von einer "legalen" Möglichkeit gehört habe das die einen Stundendurchschnitt nehmen dürfen. Dann wäre das Vorgehen deines AG auch korrekt, du würdest dann aber auch für die Zeiten entsprechend eine Bescheinigung benötigen. Was aber einen nachteil wegen des 10-Tage-Limits wäre.
Mitglied inaktiv - 24.05.2017, 17:47
Antwort auf:
Minusstunden bei "Kind krank"
Wenn ich selbst krank bin reicht eine AU Bescheinigung für die Tage an denen ich auch hätte arbeiten müssen
Bei Urlaub nehme ich für eine Woche frei 5 Urlaubstage, dafür habe ich aber auch Anspruch auf 32 Tage pro Jahr
Ich bekomme 4 Wochen im Voraus einen Dienstplan.
Die Tage an denen ich arbeite sind fest geregelt
von
YvonneKo
am 24.05.2017, 20:05