Hallo liebe Dr Bader! ich möchte nochmals bei Ihnen anfragen: - > Ich komme ab Januar in das zweite EZ Jahr und würde gerne bei meinem AG einen Minijob ausüben (vorher hatte ich einen TZ Vertrag mit 18 Std). - So wie ich verstanden habe steht mir mein TZ Job mit den 18 h zu, wenn ich 7 Wochen vorher den Job während der EZ anmelde - richtig? Aber: Wie ist es nun wenn ich erstmal einen Minijob möchte und ab dem 3 ten EZ Jahr den TZ Job - 1. Muss ich den Minijob 7 Wochen VORHER SCHRIFTLICH ANMELDEN? 2. Kann der AG den Minijob ablehnen? 3. Wie formuliere ich am besten die Anfrage um den Minijob und später TZ - um nicht später in Bedrängnis zu kommen? Lieben Dank für Ihre Hilfe und schöne Weihnachten mimi
von mimiblue am 20.12.2014, 12:02